Frage an Rainer Wiegard von André M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Minister,
wie den Medien zu entnehmen war, treten Sie für eine Abschaffung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ein. Ist Ihnen bewußt, daß dies vor allem die Arbeitslosen, die Rentner und die Geringverdiener treffen würde. Was dann nämlich teurer wird, sind vor allem die bisher mit 7% besteuerten Lebensmittel, und die gehören zum Grundbedarf. Menschen mit einem geringen Einkommen geben im Verhältnis zu ihrem Einkommen wesentlich mehr Geld für Lebensmittel aus als Menschen mit einem höheren Einkommen, ihre Kaufkraft sinkt damit überproportional stark.
Es mag zwar sein, daß von den 24 Millarden, die dem Staat durch die reduzierte Mehrwertsteuer verloren gehen, nur 13% tatsächlich den schwächeren Einkommensgruppen zugute kommen - aber wenn diese gut 3 Milliarden Entlastung dort fehlen, dann trifft es diese Menschen trotzdem besonders hart.
Welche Maßnahmen haben Sie sich überlegt, um diesen überproportionalen Kaufkraftverlust der Gering(st)verdiener auszugleichen?
Sehr Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne näher eingehen möchte.
Zutreffend weisen Sie darauf hin, dass es im Zusammenhang mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu erheblichen Fehlleitungen öffentlicher Gelder kommt. Es macht jedenfalls für mich keinen Sinn, 21 Milliarden Euro Steuervergünstigung an überdurchschnittlich verdienende Menschen gleichmäßig über die gesamte Republik zu verstreuen.
Meine Vorschläge sind Teil eines Gesamtpaketes für eine Steuerstrukturreform, die aus mehreren Meilensteinen besteht (Steuervereinfachung, Einkommensteuer, Unternehmensbesteuerung, Kommunalfinanzen und Mehrwertsteuer). Der Meilenstein Mehrwertsteuer ist nachfolgend beschrieben:
Meilenstein Mehrwertsteuer:
Der derzeitige Mehrwertsteuer-Regelsatz kann von derzeit 19 Prozent auf etwa 16 Prozent gesenkt werden.
Ermäßigungen auf den Steuersatz von sieben Prozent werden im Zusammenhang mit anderen steuerlichen Maßnahmen für ein einfaches und transparentes Steuerrecht weitgehend aufkommensneutral beseitigt.
Für Bezieher von Transferleistungen und Niedrigeinkommen erfolgt ein entsprechender Ausgleich, soweit die Streichung von Ermäßigungen nicht durch die Senkung des Regelsteuersatzes kompensiert wird.
Die Steuerschuldnerschaft geht vom Rechnungssteller auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge).
Die Umsatzbesteuerung soll sich langfristig an den Zahlungsflüssen ausrichten (IST-Besteuerung).
Meine Vorschläge zur Reform der Umsatzsteuer beinhalten also auch einen entsprechenden Ausgleich für Bezieher von Transferleistungen und Niedrigeinkommen.
Neben der Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes habe ich zugleich auch die Absenkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf etwa 16 Prozent vorgeschlagen. Durch die Senkung des allgemeinen Steuersatzes ergeben sich zum Beispiel Entlastungen bei den Kosten für Kleidung, Telefon und Energie, also bei Ihrem täglichen Bedarf. Diese Entlastungen betreffen alle Einkommensgruppen.
Betrachtet man beide Aspekte - die Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes einerseits und die Absenkung des allgemeinen Steuersatzes andererseits - würde die rechnerische Mehrbelastung bei einem Hartz-IV-Empfänger bzw. bei einem Empfänger von Grundsicherung bei gut 7 € im Monat liegen. Diese Empfänger erhalten über ihre Transferleistungen einen Ausgleich. Bei einem monatlichen Netto-Einkommen bis zu 1.300 € beträgt die durchschnittliche monatliche Mehrbelastung noch gut 5 €, also 60 € im Jahr. Hierbei ist unberücksichtigt geblieben, dass die Unternehmen für eine sichere Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes erhebliche Kosten aufwenden müssen. Diese Kosten werden bisher von Ihnen über den Preis mitbezahlt. Das heißt: Sie bezahlen einen höheren Preis für den Aufwand und für das Risiko, welches sich aus der sicheren Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ergibt. Durch eine Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes als Risikofaktor würden diese Kosten entfallen. Auch dieses wirkt sich preismindernd aus.
Geringverdiener werden nicht die Verlierer dieser Reform sein. Sie sind es aber heute, wenn man 24 Milliarden Euro aufwendet, um damit drei Milliarden Euro zielgerechte Vergünstigung zu erreichen. Eine gewaltige Fehlsteuerung. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.RainerWiegard.de .
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Wiegard