Frage an Rainer Wiegard von Raimonda J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Wiegard,
ich habe eine generelle Frage aus dem Arbeitsrecht für die neuen EU-Ländern ( z. B.Litauen)
Ich bin seit über 30 Jahren Lehrerin (stv. Schulleiterin), u.a. für den Deutschuntericht in Litauen tätig gewesen und 58 Jahre alt.
Ich bin nebenberuflich als Dolmetscherin für die Spachen Polnisch-Russisch-Litauisch- Deutsch tätig gewesen.
Seit dem 19.05.2009 wohne ich in Deutschland.
Meine Bemühungen ,eine legale Arbeit in Deutschland aufzunehmen,habe wurden alle sehr negativ von der Agentur für Arbeit beschieden.
Da ich von einem großen Notstand in der Altenbetreuung/Pflege in D. gehört habe habe ich mich auf diesem Gebiet, aufgrund meiner Fähigkeiten in dieser Richtung intensiv beraten lassen und ein Praktikum in einem großen Bargteheider Pflegezentrum absolviert.
Entscheidung durch die Arbeitagentur :
Eine 3jährige Umschulung zur Pflegekraft wurde abgelehnt. Eine 3 monatige Umschulung zur Altersbetreuung wurde ebenfalls abgelehnt, da ich grundsätzlich in Deutschland vor dem 01.05.2011 keine Arbeitserlaubnis erhalte. Wir wollen die deutschen Arbeitslosen für diese Altersbetreuung gewinnen. Es gibt sie aber kaum, trotzdem müssen wir nach strengen deutschen Gesetzten entscheiden.
Habe ich tatsächlich keine Möglichkeit, in unselbständiger legaler Tätigkeit, in Deutschland zu arbeiten.
Ist das alles mit dem EU-Recht konform.
Herr Wiegard, sollten Sie nicht zuständig sein, bitte an den Arbeitsminister in Schleswig-Holstein weiterleiten.
Ich bitte um eine sehr kurzfristige Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Raimonda Jonaitiene