Frage an Rainer Spiecker von Jens K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spiecker,
in der letzten Legislaturperiode wurde vom Deutschen Bundestag der sogenannte „Pflege Bahr“ umgesetzt und kann bei der Versicherungswirtschaft erworben werden.
Es ist ja ein guter Anfang um hier Vorzusorgen. Leider hat die letzte Bundesregierung (auch Ihre Partei) es versäumt der Versicherungswirtschaft die Anforderung der Beitragsfreistellung im Gesetz zu verankern. Ein Beispiel: Eine Frau bekommt eine Rente von 650€ und hat einen Pflege Bahr abgeschlossen. Sie wird Pflegebedürftig und muss ins Heim Da Ihre Rente nicht ausreicht bekommt Sie Leistungen vom Sozialamt. Da Sie die Monatlichen Raten für den Pflege Bahr nicht mehr bezahlen kann entfällt diese Leistung.
Nun meine Frage an Sie:
Werden Sie sich für eine Gesetzesänderung stark machen, damit die Beitragsfreistellung im Fall der Pflegebedürftigkeit eintritt?
MfG
Kuhlmann