Frage an Rainer-Maria Fritsch von Alfons K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Fritsch,
lt. Internetauftritt des LaGeSo sind dies die Bearbeitungszeiten für die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch:
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Erstantrag beträgt: 151 Tage
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Neufeststellungsantrag beträgt: 182 Tage
(Stand 06.2011)
Finden Sie dies vertretbar?
Sehr geehrter Herr Kranich,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Staatssekretär führe ich über das LaGeSo die Fach- und Rechtsaufsicht. Es ist auch mir ein Anliegen, dass sich die Bearbeitungszeiten verkürzen. Leider liegt es nicht nur in der Hand des LaGeSo wie lange die Bearbeitungszeiten dauern. Zum einen müssen alle ärztlichen Befunde eingeholt werden, die dann durch den ärztlichen Dienst des LaGeSo geprüft werden. Leider schreiben nicht alle Haus-/Fachärzte ihre Befunde so auf, dass diese im Sinne des Schwerbehindertenrechts verwerten werden können. Das führt dann zu weiteren Nachfragen und Nachbegutachtungen. In nicht wenigen Fällen, z.B. bei Krebsleiden, kommt es während der Bearbeitung zu Verschlimmerungen des Leidens. Das Schwerbehindertenrecht sieht vor, dass immer der letzten Gesundheitszustand berücksichtigt werden muss. Das alles erklärt einen Teil der längeren Bearbeitungszeiten. Wir sind intensiv bemüht, unseren Anteil immer besser zu machen. Inder Zwischenzeit sehe ich mir besonders kritische Einzelfälle persönlich an. Sie können erkennen, dass die Verkürzung der Bearbeitungszeiten meine volle Aufmerksamkeit hat.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer-Maria Fritsch