Frage an Rainer Deppe von Moeller U. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Deppe,
wie stehen Sie zur Verlängerung der Altersteilzeit für Beamte? Die bisherige Regelung läuft aus.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Moeller
Wermelskirchen
Sehr geehrte Frau Moeller,
die Regelungen zur Altersteilzeit von Beamten findet sich in § 66 Landesbeamtengesetz.
Die CDU strebt eine übergreifende Regelung für alle Bereiche des Öffentlichen Dienstes an. Dabei sollten die Aspekte „Laufbahn – Besoldung – Versorgung“ im Zusammenhang gesehen und im Rahmen einer Großen Dienstrechtsreform insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden.
Es war ein Fehler von Rot-Grün, die von der CDU-Vorgängerregierung eingesetzte Kommission zur Erarbeitung einer großen Dienstrechtsreform aufzulösen. Der Dialog zur Reform muss konsequent fortgeführt und intensiviert werden. Unser Ziel ist ein modernes, gerechtes und zukunftsorientiertes öffentliches Dienstrecht, das den Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowohl Sicherheit als auch klare Perspektiven gibt und gleichzeitig die Attraktivität der Arbeit im Öffentlichen Dienst dauerhaft sichert.
Detaillierte und praxisbezogene Regelungen zur Verlängerung der Altersteilzeit werden wir im Rahmen der weiteren parlamentarischen Arbeit diskutieren. Wie Sie richtig schreiben, geht es um AltersTEILZEIT. Ich persönlich habe allerdings nie verstanden, warum man durch die Aufteilung in zwei Phasen daraus einen de facto vorgezogenen Ruhestand gemacht hat.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Deppe