Frage an Rainer Christl von Dr. Thomas D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Der Großraum und Luft- und Raumfahrtstandort München ist als einzige deutsche Metropole nicht für die Allgemeine Luftfahrt unbeschränkt anfliegbar. Die Allgemeine Luftfahrt stellt mit Ihren Luftfahrzeugentwicklungen eine Innovationsquelle für die Luftfahrtindustrie dar und führt darüberhinaus Jugendliche v.a. über den Segelflug an Berufe in der Zukunftsbranche Luft- und Raumfahrt heran.
Wie stehen Sie zur Konversion des ehem. Luftwaffenflugplatzes Fürstenfeldbruck zu einem Verkehrslandeplatz für die Allgemeine Luftfahrt und der Ansiedlung von luftfahrttechnischen Betrieben?
Sehr geehrter Herr Dumser,
bereits für die Schließung der Flugplätze München-Riem und Neubiberg wurden Sicherheits- und Lärmschutzgründe angeführt. Geplant ist immer noch, die gesamte Allgemeine Luftfahrt auf den Flughafen München II zu verlegen. (Beschluss des Regionalen Planungsverbandes von 1985)
Der Landkreis Fürstenfeldbruck ist der dichtest besiedelte in Bayern, was bedeutet, dass die Lärmbelastung und das Sicherheitsrisiko für die Bürger viel zu hoch wäre.
Wir von der ödp setzen uns für umweltfreundliche Verkehrsmittel ein, zu denen das Flugzeug mit der Allgemeinen Luftfahrt im Moment leider noch nicht gehört.
Zudem ist anzumerken, dass Experten mit stark steigenden Treibstoffpreisen in den nächsten Jahren rechnen, was den Flugverkehr stark einschränken wird, obwohl das Flugbenzin noch nicht einmal besteuert ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Rainer Christl