Frage von Madeleine S. • 06.09.2021
Antwort von Rainer Bovermann SPD • 09.09.2021
die Einstufung potenziell gefährlicher Hunderassen als „Listenhunde“ stellt eine Abwägungsfrage dar.
die Einstufung potenziell gefährlicher Hunderassen als „Listenhunde“ stellt eine Abwägungsfrage dar.
(...) die Vertretung politischer Interessen gehört zweifellos zu den Grundelementen einer Demokratie. (...)
Sehr geehrte Frau B.,
ich sehe weder eine Zuständigkeit des Landtags NRW noch Gründe, mich mit dem Thema zu befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Rainer Bovermann MdL