Frage an Rainer Behrens von Jeanette S. bezüglich Finanzen
Guten Tag Herr Behrens,
werden die Linken die Sozialabgaben auf Betriebsrenten oder Auszahlungen wieder abschaffen? Oder zumindest auf den Arbeitnehmer-Anteil reduzieren?
Wenn ich jetzt sehe, wie hoch die Abzüge sein werden wird mir übel und ich verliere jeden Antrieb vorzusorgen für das Alter.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Sie wird mir helfen, eine Wahlentscheidung zu treffen.
Sehr geehrte Frau Scheidweiler,
Seit dem 1. Januar 2004 unterliegen die als Kapitalleistung erbrachte Direktversicherung (z. B. Riesterrenten) wie auch die Betriebsrenten der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Gesetzesänderung erfolgte im Rahmen des sogenannten GKV-Modernisierungsgesetzes, das die damalige Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit der CDU/CSU aushandelte. Damit sollte die Ungerechtigkeit beseitigt werden, dass auf regelmäßige Zahlungen (z. B. Renten), nicht aber auf die einmalige Auszahlung oder Zusatzrenten Beiträge zur Krankenversicherung erhoben werden.
DIE LINKE ist grundsätzlich der Ansicht, dass alle Einkommensarten, nicht nur Löhne und Gehälter zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden sollten. In Bezug auf Versorgungbezüge – wie z. B. Betriebsrenten - vertreten wir die Meinung, dass die Verbeitragung nur einmal erfolgen darf. Demzufolge sollten entweder auf das Einkommen oder auf die Auszahlung der Versicherung Beiträge gezahlt werden. Wurden also die Beiträge für die Betriebsrente aus nicht verbeitragtem Einkommen aufgebracht, dann sind aus unserer Sicht nachträglich Beiträge zu zahlen. Wurden die Beiträge aus Einkommen gezahlt, für das bereits Krankenversicherungsbeiträge abgeführt wurden, darf unseres Erachtens nicht erneut verbeitragt werden.
Seit 2005 sind Beiträge für die betriebliche Altersversorgung bei Entgeltumwandlung bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung sozialabgabenfrei. Beiträge, die über die 4 Prozent dieser Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen, sind dagegen sozialabgabenpflichtig. Hier müsste in Bezug auf die Abführung der Krankenversicherungsbeiträge entsprechend differenziert werden. Bei bis 2005 abgeschlossenen Verträgen, bei denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die wirtschaftliche Last tragen (als Entgeltumwandlung), galt die Regel, dass während der Ansparphase dann keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen waren, wenn die Beiträge aus Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen entrichtet wurden. Auch in diesen Fällen müssten in der Bezugsphase Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Sofern eine Entgeltumwandlung über laufende Monatsbeiträge erfolgt ist, wurden bereits während der Ansparphase Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. In diesem Fall müssten die Renten oder die Kapitalabfindung bei Auszahlung beitragsfrei sein.
Schwerpunktmäßig will DIE LINKE weiter für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung streiten. Alle, auch die heute privat Versicherten, zahlen dann entsprechend ihrem Einkommen aus Löhnen, Gewinnen und Kapitalerträgen in die Bürgerversicherung ein. Die paritätische Finanzierung wird wiederhergestellt. So schaffen wir soziale Gerechtigkeit und stellen die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine stabile Grundlage. Wir könnten damit den Beitragssatz auf unter zwölf Prozent senken, so dass auch für Direktversicherungen und Betriebsrenten weniger Beitrag abgeführt werden müßte.
mit freundlichen Grüßen
Rainer Behrens