Frage an Rainer Behrens von Dirk S. bezüglich Verbraucherschutz
Ich würde von Ihnen gerne wissen, warum die Linke sich nicht dafür engagiert, dass Vermieter nicht mehr für 10% mehr Quadratmeter Miete nehmen dürfen als überhaupt vorhanden sind. 1qm sollte als Messungenauigkeit schließlich reichen.
Dies würde für viele Mieter die Miete auf einen Schlag um 10% verringern und daher erheblich mehr bringen als eine Mietpreisbremse. Und würde für viele zukünftige Mieter diesen 10% Aufschlag verhindern. Und würde auch die ehrlichen Vermieter nicht schlechter da stehen lassen als die unehrlichen. Denn nach 20 Jahren macht dies 1,1 hoch 20 = 6,72 aus, also unehrliche Vermieter verdienen bis 6,72 mal so viel wie ehrliche. Und dies wiederum führt zu einem zusätzlichen Druck auf die ehrlichen Vermieter, ebenfalls diesen 10%-Aufschlag zu nehmen.
Bei Einreichung von Klage durch den Mieter wegen zu geringer Wohnfläche dürfte die Verjährung erst nach Mietende beginnen, da ansonsten die Vermieter während der Vermietung mit Eigenbedarfsklagen oder sonstigen Schikanen reagieren können.
Solange es möglich ist, dass Vermieter 10% mehr Quadratmeter anrechnen können als überhaupt vorhanden sind, bedeutet dies potentiell bis zu 10 Mrd. € Umverteilung von "unten nach oben" pro Jahr.
Sehr geehrter Herr Sandhorst,
die von Ihnen aufgeworfene Frage ist sicher ein relevanter Dauerbrenner in der Mietrechtspraxis. Die Toleranz ist nicht vom Gesetzgeber, sondern vom BGH festgelegt worden. Sicher auf Basis irgendwelcher "technischer" Gutachten. Ob man die in Frage stellen kann und überhaupt eine Festlegung per Gesetz möglich erscheint, halte ich für fraglich, verfolge das Thema aber mit befreundeten Mietrechtsanwälten und in unseren Gremien. Letztlich hilft Sorgfalt und kompetente Beratung bei Vertragsabschluss. Natürlich weiss ich, dass der Mieter, der die Wohnung braucht, in einer schwierigen Position ist. Ich habe die Frage auch an die Fachleute der Fraktiom weitergeleitet - eine Stärkung der Mieterrechte ist dort aktuell:
DIE LINKE setzt sich für eine umfassende Reform des Mietrechts ein. Wohnungsnot, Mietenexplosion und sogenanntes „Herausmodernisieren“ müssen dringend bekämpft werden. Klar ist, dass die tatsächliche Wohnfläche Grundlage für jede Miet- und Betriebskostenberechnung sein muss. Eine entsprechende gesetzliche Änderung haben wir zuletzt im Juni 2016 im Bundestag beantragt (Bundestags-Drucksache 18/8863). Eine wirkliche und dauerhafte Begrenzung der steigenden Mieten und eine damit verbundene Sicherung bezahlbaren Wohnraums wird allein durch diese Maßnahme aber nicht zu erreichen sein. Deshalb fordern wir eine wirkliche Mietpreisbremse, die flächendeckend, ausnahmslos und unbefristet gilt, einen verbesserten Kündigungsschutz, die Abschaffung der Modernisierungsumlage sowie den Neustart eines sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbaus.
mit freundlichen Grüßen
Rainer Behrens