Frage von Anton G. • 08.11.2009
Antwort von Rainer Arnold SPD • 20.11.2009
(...) Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat den Fall Oberst Klein an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe überwiesen, da nach ihrer Auffassung im Raum Kundus zumindest zeitweise ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerrechts nicht auszuschließen ist. (...) Ich erhoffe mir von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, dass hier eine umfassende Prüfung und Klarstellung der Rechtslage erfolgt. (...)