Frage an Rainer Arnold von Wolfgang K. bezüglich Innere Sicherheit
Die Besoldung der Polizistinnen und Polizisten wurde in der Vergangenheit deutlich nach unter gesenkt. Nun liegt ein weiteres „Reformpapier“ auf dem Tisch, welches auch unter der Bezeichnung „Eckpunktepapier“ bekannt ist. Damit sollen angeblich die Leistungselemente der Beamtenbesoldung gestärkt werden, tatsächlich wird nicht nur die Besoldung, sondern auch die Altersversorgung drastisch gesenkt. Soll dies ihrer Meinung nach so umgesetzt werden ? Wie will man Leistung bei der Polizei messen ?
Sehr geehrter Herr Kircher,
das Strukturreformgesetz - basierend auf dem Eckpunktepapier von Bundesinnenminister Otto Schily, dem Bundesvorsitzenden des dbb beamtenbund und tarifunion, Peter Heesen und des Vorsitzenden der Vereinten Dienstleistungswerkschaft ver.di, Frank Bsirske – wird von der SPD ausdrücklich befürwortet. Der gefundene Kompromiss ist wegweisend für die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Im Mittelpunkt der Reform steht die Einführung eines leistungsorientierten Bezahlungssystems für Beamtinnen und Beamte. Die neue Bezahlung ist vorrangig an der individuellen Leistung der tatsächlich wahrgenommenen Funktion ausgerichtet. Überholte Kriterien für die Bezahlung wie zum Beispiel das Lebensalter oder der Familienstand sind künftig keine maßgeblichen Größen mehr bzw. werden ganz abgeschafft. Das Einkommen wird sich aus einem Basisgehalt und einem variablen, ausschließlich leistungsbezogenen Anteil zusammensetzen. Die bestehenden Altersversorgungssysteme des öffentlichen Dienstes sind ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung von den Auswirkungen des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft betroffen. Der weitere Anstieg der Versorgungsbezüge wurde ab 2003 mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 über mehrere Jahre um insgesamt 5 % gedämpft und das Versorgungsniveau entsprechend abgesenkt. Die dadurch eingesparten Mittel dienen der Sicherung künftiger Versorgungsausgaben. Für die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurden ebenfalls im Jahr 2001 die notwendigen Leistungsanpassungen eingeleitet. Der Dritte Versorgungsbericht der Bundesregierung vom 25.05.2005 zeigt, dass die bisher eingeleiteten Maßnahmen nicht ausreichen. Die SPD-geführte Bundesregierung hat daher noch im Mai 2005 das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz beschlossen, mit dem die Dämpfung des Rentenanstiegs durch den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung übertragen werden sollte. Der unionsdominierte Bundesrat hat das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz am 17. Juni 2005 abgelehnt. Mit der Reform des Status-, Bezahlungs-, und Versorgungsrechts wird ein neues Kapitel im öffentlichen Dienst in Deutschland aufgeschlagen. Auch wenn zu befürchten ist, dass die Union ihr bisheriges Verhalten im Bundesrat beibehält und ihre Zustimmung für das Strukturreformgesetz erneut verweigert, werden wir dieses wichtige Reformvorhabenin der nächsten Legislaturperiode weiter verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold