Frage an Rainer Arnold von Paul H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Arnold
ich habe beim Online Angebot der "Welt" folgenden Artikel gelesen /http://www.welt.de/politik/article3377225/Deutschland-muss-die-UN-Konferenz-boykottieren.html#reqMSN_Gadget), in dem berichtet wird, dass die USA die zweite UN-Weltkonferenz gegen Rassismus boykottiert, da diese ein "Propagandaforum für Israel-Hasser" sei. Laut dem Artikel sind "die übelsten Menschenrechtsverletzungen auf dem Globus bei dieser „Weltkonferenz“ sakrosankt", was wohl daran liegt, dass der UN-Menschenrechtsrat, der die Konferenz organisiert, von Staaten dominiert wird, die zu den exzessivsten Menschenrechtsverletzern der Gegenwart zählen.
Nun möchte ich von Ihnen wissen, was sie von solch einem Boykott halten und ob und in welcher Form sie sich dafür einsetzen wollen oder können.
Außerdem möchte ich sie bitten, sich für die Änderung des Pfeifentabakgesetzes einzusetzen. Dieses Gesetz dient zum Schutz der Raucher, da aber Wasserpfeifentabak auch unter diesem Gesetz steht, wird auch dieser eingeschränkt und ist ohne Nachbearbeitung nicht mehr zu genießen. Damit fördert die Bundesregierung den Schwarzmarkt und eine wirkliche Gefahr, nämlich gefälschten und sehr stark gesundheitsschädlichen Tabak aus illegaler Herkunft.
vielen Dank für Ihre Antwort,
Paul Hubrich
Sehr geehrter Herr Hubrich,
die Frage, ob Deutschland an der am 20. April beginnenden UN-Weltkonferenz gegen Rassismus teilnehmen sollte, wurde auch hier intensiv diskutiert. Der Entwurf für die Abschlussresolution wurde nunmehr bekanntlich geändert und damit die israelkritischen Punkte entschärft. Nach meinen jetzigen Informationen wird Deutschland daher, nach Abstimmungen zwischen Auswärtigem Amt und Bundeskanzleramt, an der Konferenz teilnehmen. Es ist die Politik der Bundesregierung, durch Teilnahme an internationalen Konferenzen Einfluss auf die Konverenzergebnisse zu nehmen.
Was den Nichtraucherschutz anbetrifft, von dem auch der Konsum von Pfeiffentabak z.T. betroffen ist, wurde ja ein großer Teil des betreffenden Gesetzes nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überarbeitet. Im gastronomischen Bereich obliegt es den Ländern, entsprechende Rauchverbote zu erlassen, wiewohl eine bundeseinheitliche Regelung sicherlich wünschenswert wäre. Für den privaten Bereich hat der Gesetzgeber ohnehin keine Regelungen getroffen. Hier ist jeder selbst für seine Gesundheit und die Gesundheit seiner Mitmenschen verantwortlich.
Ich persönlich halte Grundrecht der Nichtraucher auf unversehrte Gesundheit aber in jedem Falle als besonders schützenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold