Frage an Rainer Arnold von Gaby H. bezüglich Jugend
Sg Herr Arnold,
die Hartzi4-Sätze für Kinder sind nicht nur nach Ansicht des BSG verfassungswidrig berechnet. Auch die Realität zeigt das. Gibt es Möglichkeiten Einfluss darauf zu nehmen, dass nicht nur - wie im neuen Konjunkturpaket - hier ganz neue Kriterien herangezogen werden müssen - in punkto Ausgaben für Bildung, Kleidung ... für ein Kind? Schon in der Kita bezahlen wir für Essen 2,50 €: ein Hartz4 Kind bekommt 2,60 für den ganzen Tag.
Ich war schon direkt davon betroffen und habe in meinem Freundeskreis vieler solcher "armen" Fälle.
Was geht zu machen als Bürger - fragen wir uns.
Antwort eilt, wir wollen handeln und was bewirken.
Sehr geehrte Frau Heinel,
ein eigener, bedarfsgerechten Regelsatz für Kinder von Hartz-IV-Empfänger ist notwendig. Glücklicherweise setzt sich diese Auffassung immer weiter durch.
Kaum bekannt ist allerdings, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schon im letzten Jahr eine Berechnung, wie sie auch jetzt vom Bundessozialgericht gefordert wird, in Auftrag gegeben hat. Ergebnis dieser Berechnungen ist eben die jetzt beschlossene Anhebung des Regelsatzes für die 6-13Jährigen um 35 Euro.
Ich persönlich bedauere es sehr, dass wir diese Erhöhung nur für die Altersgruppe der 6-13Jährigen haben. Man muss aber dazu wissen, dass mit der Union selbst diese Erhöhung von 10 Prozent (von 60 auf 70% des Erwachsenenregelsatzes) nur gegen erheblichen Widerstand durchsetzbar war.
Grundsätzlich sind bei der Festlegung von Bedarfssätzen für Kinder und Jugendliche Schätzungen nicht ausreichend. Nun ist aber sinnvollerweise auch vorgesehen, dass wir den Bedarf von Kindern genau ausrechnen und die Regelsätze entsprechend angepasst werden. Das heißt: Lebensalterspezifisch wird überprüft, wie hoch der Bedarf in den verschiedenen Altersgruppen genau ist. Vor diesem Hintergrund haben wir auch im letzten Jahr das 100-Euro-Schulbedarfspaket für jedes Kind durchgesetzt.
Ich werde mich in diesem Zusammenhang dafür einsetzen, dass die Überprüfungen in kürzeren Abständen aufgrund jeweils aktueller Einkommens- und Verbrauchsstichproben erfolgen, sodass auch für Kinder aus wenig begüterten Familien die Teilhabe an guten Lebensbedingungen möglich ist.
Ein wichtiger Punkt hierbei ist aber auch, dass sich Eltern mit kleinen Einkommen letztlich nicht schlechter stehen, als Eltern, die staatliche Transferleistungen beziehen. Hier helfen allgemeine existenzsichernde Mindestlöhne, ein weiterer Grund warum das Ziel eines flächendeckenden Mindestlohns für uns Sozialdemokraten auch weiterhin auf der Tagesordnung bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold