Frage an Rainer Arnold von David D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Arnold,
ich wollte diese Frage zuerst anders Formulieren, bin dann aber auf die Moderationskriterien von abgeordnetenwatch.de gestoßen.
Diese würde ich in diesem Zusammenhang hier gern nochmal zur Sprache bringen:
- Fragen zum Privatleben
- Fragen, die unter eine berufliche Schweigepflicht fallen
Anscheinend kümmert man sich hier noch um Dinge wie Datenschutz und die Frage wie Angebracht oder nicht es ist andere Menschen in den nicht-relevanten Details "fremder" Leben schnüffeln zu lassen.
Wieso kümmern sie sich nicht um sowas? Wie kann ihr Gewissen zulassen mit einem netten Grinsen unsere Demokratie Schritt für Schritt abzuschaffen?
Ich bin nun beim besten willen auch kein Freund unserer Form der Demokratie, da sie dem Bürger die meisten Einflussmöglichkeiten vorenthält - Ansonsten wäre es zu meiner Frage vermutlich nie gekommen:
Wie können sie als "Sozialdemokrat" einer Gesetzesnovelle wie dem BKA Gesetz zustimmen?
Müssen wir davon ausgehen, dass die nächste Überarbeitung der Gesetzesnovelle - sollte sie, wie ich erwarte gekippt werden - auch ihre Zustimmung erhält weil sie wieder "Millimetergenau" an den Vorgaben des BVerfG ist?
Was bewegt sie dazu 86 Millionen Bürger unter General-Terrorverdacht zu stellen?
Was bewegt sie dazu angesichts unserer Vergangenheit Polizeiorganen geheimdienstliche Mittel zur Verfügung zu stellen?
Und jetzt sagen sie mir bitte nicht, die akute Terrorgefahr. Wo ist sie denn? Die RAF ist hinüber, die "Islamisten" haben sich auch noch nicht gezeigt, aber jede X-beliebige Person ausspähen zu lassen, ohne Rechtfertigungspflicht und ohne richterlichen Beschluss geht in Ordnung?
Ich weiss, dass es nicht gern gehört wird, quasi schon als "Spinnerei" von der Hand gewiesen wird, aber anscheinend nur in Kreisen der Politik, die übrige Bevölkerung nimmt diese Aussage nicht ungern in den Mund: Wie kommen sie dazu eine neue StaSi zu erschaffen?
Ich hoffe auf Antwort ohne Gerede um den heissen Brei.
MfG David Dorst
Sehr geehrter Herr Dorst,
niemand stellt 82 Millionen Einwohner Deutschlands unter Generalverdacht. Bei der Personengruppe, die mit der BKA-Novelle dingfest gemacht werden soll, handelt es sich ausschließlich um Personen, die mit Terrorismus, Menschenhandel und organisierter, d.h. Bandenkriminalität in Verbindung gebracht werden. Dabei geht es also um Schwerkriminelle und keine x-beliebigen Personen.
Ob Ihr Hinweis auf die Neuerschaffung der Stasi ernstgemeint ist, kann ich nicht beurteilen, aber er ist natürlich absurd. Die BKA-Novelle ist ein strikt rechtsstaatliches Gesetz. Entsprechende Polizeigesetze gibt es derzeit in allen deutschen Bundesländern. Durch die BKA-Novelle sollen Bundes- und Landesbehörden in den Stand versetzt werden, im Falle von schwerer Kriminalität besser zusammenzuarbeiten.
Die einzige neue Befugnis ist die Onlinedurchsuchung. Diese Befugnis ist verfassungsrechtlich in engen Grenzen erlaubt. Insofern wurde die sehr strenge Rechtssprechnung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre bei der BKA-Novelle umfassend berücksichtigt. Demnach kann die Onlineuntersuchung nur unter sehr hohen Hürden durch den Richter angeordnet werden. Insofern, ist die Einlassung, hier würden Maßnahmen ohne richterlichen Beschluss ergriffen, unzutreffend. Auch der Eilfall, der im Gesetz vorgesehen ist, kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Richter tatsächlich nicht erreichbar ist. Ein solcher Fall darf auch nur dann angenommen werden, wenn selbst ein effizienter Richter-Notdienst keine Abhilfe schaffen kann. Wir werden aber darauf drängen, dass Bereitschaftsdienste an allen BKAStandorten vorhanden sind. Dies ist im Übrigen auch verfassungsrechtlich geboten.
Nunmehr bleibt abzuwarten, ob mit den Bundesländern im Vermittlungsausschuss in bestimmten Sachfragen ein Ergebnis erzielt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold