Frage an Rainer Arnold von Michael M. bezüglich Finanzen
Wie stehen Sie zur Debatte um die Pendlerpauschale? Finden Sie es richtig, dass Arbeitnehmer, welche mit dem PKW zur Arbeit fahren, immer stärker zur Kasse gebeten werden und dann nicht einmal die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit angerechnet bekommen? Ich persönlich finde dies absolut ungerecht. Warum gibt es immer noch keine Entscheidung ob diese Kürzung rechtens ist? Kann es sein, dass niemend am Schluss der "Böse" sein will? Komischerweise sind Entscheidungen bei einer Diätenerhöhung umgehend gefällt und amtlich.
Sehr geehrter Herr Müller,
derzeit gilt bei der Pendlerpauschale das sogenannte Werkstorprinzip, d.h. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden nicht mehr als Werbungskosten anerkannt. Lediglich ab einer Entfernung von mehr als 20 Kilometern gibt es eine Härtefallregelung, die Arbeitnehmer mit einem sehr weiten Anfahrtsweg unterstützen soll.
Ich persönlich halte den Übergang zum Werkstorprinzip nicht für die optimale Lösung. Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofes vom August 2007, in dem die Verfassungsmäßigkeit dieses Prinzip angezweifelt wurde, müssen wir nun aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu abzuwarten. Mit ihr ist aller Voraussicht nach in diesem Jahr zu rechnen. Bis dahin werden laut Bundesfinanzministerium alle Steuerbescheide in diesem Punkt für vorläufig erklärt.
Sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklären, müssten wir zur alten Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer zurück. Dabei wären dann sicherlich niedrigere Beträge als die 30 Cent pro Kilometer ein gangbarer Weg, bei dem sowohl Gerechtigkeitserwägungen als auch Konsolidierung der Staatsfinanzen berücksichtigt würden.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold