Frage an Rainer Arnold von Hartmut H. bezüglich Soziale Sicherung
Es geht um die Sozialversicherungspflicht für die ausgezahlte Direktversicherung.
Sie hatten vermutet dass im Zusammenhang mit dem skizzierten Vergleich oftmals auf eine Doppelverbeitragung der Direktversicherungsauszahlungen verwiesen wird, die in den meisten Fällen nicht statt finden würde.
Das lässt sich aber genau nachprüfen und feststellen. In meinem Fall hatte ich als Betragszahler zuvor die Beiträge stets in voller Höhe bereits erbracht. Die nochmalige Beitragszahlung der Soz.vers.beiträge auf meine für die Altersvorsorge geplante Direktversicherung ist eine ungerechte Zusatzbelastung. In meinem Fall geht es um einen Betrag von ca. 7.500€ der mir als Rentner schmerzlich fehlt und so auch nicht beim Abschluss eingeplant war(bei meiner Rente von nur 532 € monatlich).
Besonders ärgerlich ist, dass dieser Fall der Altersvorsorge am Ende nur Nachteile einbringt und nicht wie von der Regierung gewünscht für eine Altersvorsorge taugt.
Warum wird das Gesetz nicht um eine entsprechende Prüfung verbessert, die solche Fälle beitragsfrei stellt?
Bitte prüfen Sie diesen Fall und setzten Sie sich für eine Korrektur dieser ungerechten (und unsozialen) Beitragspflicht ein.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Hänchen
Sehr geehrter Herr Hänchen,
auf die Doppelverbeitragung wird vielfach verwiesen, obwohl sie meistens nicht stattfindet. Wenn jemand, wie in ihrem Fall, zu der Minderheit von Fällen zählt, in denen doppelverbeitragt wurden, kann ich Ihren Unmut natürlich gut verstehen. Zugleich gab es im Jahr 2000 gute Gründe für eine solche Regelung, wie es jetzt auch gute Gründe dafür gibt, die Betroffenen zumindest vom Arbeitgeberbetrag zu befreien. Damit würden sich die KV-Beiträge für Sie halbieren. Wenngleich das für Sie noch immer nicht die zufriedenstellende Antwort sein mag, möchte ich doch keine falschen Hoffnungen wecken. Die Befreiung vom Arbeitgeberbeitrag ist das das, was man bei entsprechenden parlamentarischen Mehrheiten realistischerweise umsetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold