Frage an Rainer Arnold von Isolde H.
und Fracking-Verbot.
Sehr geehrter Herr Arnold,
wie begründen Sie Ihr Abstimmungsverhalten, trotz nachgewiesenen ökolgischen und gesundheitlichen Schädigungen der obengenannten Themen?
MfG I. Halm
Sehr geehrte Frau Halm,
vielen Dank für Ihre Mail. Die Nachricht zur Fracking-Abstimmung im Bundestag am Donnerstag vergangener Woche ist in den Medien allerdings etwas verkürzt dargestellt worden.
Denn was die Grünen am Donnerstag veranstaltet haben, läuft gemeinhin unter der Rubrik „Schaufensterpolitik“, gemäß dem Motto, jetzt setzen wir mal die SPD unter Druck und schauen was passiert. Worum es den Grünen an dieser Stelle ging, wurde auch daran deutlich, dass sie eine namentliche Abstimmung zu ihrem Antrag ohne Debatte im Bundestag beantragt hatten. Zwar sehe ich Fracking grundsätzlich auch kritisch. Allerdings muss man auch dann nicht über jedes Stöckchen springen, wenn es einem die Opposition hinhält.
Gefordert haben die Grünen die pauschale Ablehnung von Fracking, durch Änderung des § 49a Bundesberggesetz. Nicht berücksichtigt wurde, dass es daneben auch noch herkömmliche Erdgasförderung gibt, die von diesem Verbot überhaupt nicht berührt wird. (Es gibt herkömmliche Erdgasförderung ohne Druck, konventionelles Fracking in weicherem Gestein mit Druck, mit weniger Frackflüssigkeit und unkonventionelles Fracking in hartem Gestein, beim dem auch Chemikalien verpresst werden, damit die Gesteinsspalten sich nicht schließen).
Der Grünen-Antrag trifft allein Aussagen zum Fracking. Bei der herkömmlichen Erdgasförderung, die z.B. im klassischen Erdgasfördergebiet Niedersachsen etwa 50 Prozent ausmacht und im Verdacht steht, gesundheitskritische Folgen bei der Bevölkerung zu verursachen, würde sich nicht ändern.
Wir hingegen sind ja mit den Koalitionspartnern schon längere Zeit dabei, strengere gesetzliche Regelungen für die gesamte Erdgasförderung zu finden. Dies ist ein höchst schwieriges Unterfangen, da es in der Union u.a. Vorbehalte gegen höhere Hürden für Fracking gibt. Nach derzeit geltendem Recht ist aber sowohl konventionelles Fracking, das seit den sechziger Jahren vor allem in Niedersachsen praktiziert wird, als auch unkonventionelles Fracking grundsätzlich erlaubt. Nicht einmal in Naturschutzgebieten ist Fracking derzeit grundsätzlich verboten. Da die Folgen des unkonventionellen Fracking noch ziemlich unbekannt sind, musste verhindert werden, dass Unternehmen ihre Genehmigungsanträge auf dem Rechtsweg durchsetzen können.
Für das seit Jahrzehnten praktizierte, konventionelle Fracking haben wir umfangreiche Erfahrungswerte, während dies beim unkonventionellen Fracking, nicht der Fall ist.
Speziell für das konventionelle Fracking wollen wir strenge Schutzvorschriften, etwa, dass die eingesetzten Frack-Flüssigkeiten insgesamt maximal schwach wassergefährdend sein dürfen. Das heißt, dass nur Gemische mit Stoffen (Salzen) eingesetzt werden dürfen, die im Tiefengrundwasser ohnehin vorhanden sind und das Trinkwasser nicht gefährden. Die Unternehmen müssen zudem
- umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen beibringen
- die eingesetzten Stoffe und deren Menge offenlegen
- sich einem Grund- und Oberflächenwasser-Monitoring unterziehen
- Rückflüsse und Bohrloch-Integrität überwachen lassen
- an die zuständige Behörde berichten
- bei der Wasserbehörde eine Zulassung einholen
- dafür sorgen, dass zurückfließende Frack-Flüssigkeiten nicht untertägig eingebracht werden.
Außerdem sollen die Kommunen ein Veto-Recht erhalten.
Für das unkonventionelle Fracking oberhalb von 3000 Metern gilt: Wir wollen diese Fracking-Technik zu wirtschaftlichen Zwecken verbieten. Erlaubt werden können höchstens wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, mit denen die Auswirkungen auf die Umwelt wissenschaftlich erforscht werden sollen.
Strittig zwischen uns und der Union war lange Zeit Frage, wer nach den Erprobungsmaßnahmen letztlich entscheidet. Wir wollen, dass der Bundestag im Umgang mit unkonventionellem Fracking das letzte Wort hat. Die Union wollte, dass dies auf dem Votum einer Expertenkommission basiert und allein von den Ländern entschieden wird. Nunmehr sieht es so aus, dass unser Vorschlag sich durchsetzt. Ferner wollen wir die Anzahl der Probebohrungen auf das wissenschaftlich notwendige Maß beschränken.
Davon abgesehen füllt unser Gesetz endlich das rechtliche Vakuum beim Fracking. Sämtliche Umweltstandards werden erheblich verbessert, gleichzeitig wird Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen geschaffen.
Fracking kritisch zu betrachten, ist meiner Ansicht nach zwingend geboten. Aber dann sollte man auch die Unterschiede zwischen den verschiedenen Förderarten deutlich machen und mit anderen politischen Parteien darüber debattieren. Reines parlamentarisches Geplänkel wie am Donnerstag finde ich an einer solchen Stelle nicht ausreichend.
Bei Rückfragen und Anregungen bin ich auch künftig gern Ihr Ansprechpartner.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold