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Frage von Martin K. •

Frage an Rainer Arnold von Martin K.

Eingangs möchte ich gerne auf Ihre Antwort für Fr. Vassen eingehen: "vor Angriffen mit Giftgas und Fassbomben, die der syrische Machthaber Assad"

Wie genau ist das bisher belegt worden? Ich höre das immer wieder, nur die Belege bleibt man immer wieder schuldig. Der offzielle Bericht der EU-Untersuchung spricht auch nur von einem Nachweis für einen Giftgasangriff und nicht von einem Schuldigen. Experten zufolge könnten Rebellen auch an C-Waffen gelangt sein. Woher kommt diese Aussage? Wiederholungen von unbelegten und ungeprüften Behauptungen machen diese deshalb noch lange nicht wahr.

Ich weiß schon sehr genau, was meine Vorrednerin mit "Demokratisierungsbombardierungen" meinte: Angriffskriege unter dem Deckmantel den betroffenen Ländern Demokratie zu bringen oder nicht vorhandene Massenvernichtungswaffen zu zerstören. Letztlich ein Fehlverhalten, dass dem IS durch Zerstörung im Land und Absetzung der Diktaturen den aktuellen Aufschwung gegeben hat - so ungern das viele auch hören wollen. Wie rechtfertigt das Ergebnis die vorgegebenen Ziele? Steht nicht zu befürchten, dass man durch die Einmischung in Syrien ebenfalls einen weiteren Brutherd für den IS schürt?

Sie haben auf der Bundestagsdebatte zum Syrien-Einsatz folgende Aussage getroffen: "Dieser Einsatz ist eindeutig verfassungsrechtlich und völkerrechtlich abgesichert." Erläutern Sie mir diese Aussage doch bitte genauer. Inwiefern ist das verfassungs- und völkerrechtlich abgesichert? Es gibt derzeit auch genug Rechtsexperten für Verfassungs- und Völkerrecht, die genau Gegenteiliges sagen. Diese Aussage bitte etwas detaillierter ausformulieren: "Aufklärungsflieger sind kein Beitrag zum achtlosen Bombenkrieg." Natürlich klären unsere Aufklärungsflugzeuge nur unwichtige Dinge auf, die danach keinesfalls bombardiert werden. Was wollen Sie damit sagen?

Ich fände es so langsam echt erfrischend, wenn sich Politiker nicht immer in Rhetorik versteigen würden, sondern einfach mit uns Tacheles reden könnten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kulla,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 4. Dezember 2015.

Dass Fassbomben von Hubschraubern des syrischen Regimes abgeworfen werden, ist unstrittig. Diese Abwürfe wurden vielfach dokumentiert und von Hunderten von Zeugen bestätigt. So hat die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) immer wieder auf Abwürfe von Fassbomben auf die syrische Bevölkerung hingewiesen. Die Angaben der SOHR sind schon seit längerem als zuverlässig anzusehen.

Auch ist es bewiesen, dass Präsident Assad im Besitz von C-Waffen war. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Terrororganisation Islamischer Staat über solche Waffen aus Assads Beständen verfügt.

Aber wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass Assad ein fürchterlicher Mörder ist und er und seine Gefolgsleute vor ein internationales Strafgericht gehören. Wer daran zweifelt, sollte sich die Analyse Tausender Fotos von Folteropfern des Assad-Regimes anschauen, die Human Rights Watch im Dezember vergangenen Jahres in dem 86-seitigen Bericht „Massentötung und Folter in syrischen Haftanstalten“ veröffentlicht hat und, die die Verbrechen gegen die Menschlichkeit authentisch und belastbar belegt.

Ich halte den Einsatz der Bundeswehr in Syrien für notwendig, da wir nur so verhindern können, das der sogenannte Islamische Staat, einen terroristischen Staat gründet, der Nachbarstaaten und auch uns in Europa bedroht. Daher ist es gut, dass sich eine breite Allianz dem IS entgegenstellt. Die schwierige Gemengelage in Syrien darf keine Ausrede für Tatenlosigkeit sein.

Frankreich hat sich als erster Staat in der Geschichte der Europäischen Union auf den europäischen Bündnisfall berufen, der in Art. 42 Abs. 7 des EU-Vertrages festgelegt ist und wie folgt lautet: „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung.".

Auch nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen besitzt Frankreich das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung – der deutsche Einsatz gründet auf dem Recht auf Verteidigung nach Art. 87a des Grundgesetzes. In mittlerweile drei Resolutionen hat der UN-Sicherheitsrat festgestellt, dass der IS weltweit eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit ist – zuletzt in der Resolution 2249 vom 20. November 2015 – und die Staatengemeinschaft aufgerufen, alle erforderlichen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, die Terrororganisation in ihren Aktivitäten und Territorien zurückzudrängen. Der militärische Einsatz der Bundeswehr ist somit, wie auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigt hat, völkerrechtlich abgesichert.

Das Verfassungsrecht erlaubt zudem mit Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes als verfassungsrechtliche Grundlage Einsätze der Bundeswehr in einem System kollektiver Sicherheit mit Zustimmung des Deutschen Bundestages. Seit dem Vertrag von Lissabon ist es für mich unstrittig, dass die Europäische Union, die NATO und die Vereinten Nationen ein System kollektiver Sicherheit sind. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht dies in seinem Lissabon-Urteil 2009 für die EU noch verneint hat, so bin ich mir sicher, dass ein System mit einer Beistandsverpflichtung auch ein System kollektiver Sicherheit ist – und dies auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt würde. Daher wäre ich sehr interessiert an einer aktuellen Klärung dieser Frage durch das Bundesverfassungsgericht.

Ich persönlich habe mir viel juristischen Sachverstand von Verfassungsjuristen und Völkerrechtlern angehört und bin zu der Einschätzung gekommen, dass der Einsatz rechtlich legitimiert ist.

Das von Ihnen angesprochene Zitat aus meiner Rede lautet vollständig: „Im Übrigen sind Aufklärungsflieger kein Beitrag zum achtlosen Bombenkrieg. Aufklärung ist eine Grundvoraussetzung dafür, möglichst präzise militärisch arbeiten zu können.“

Ich wollte damit sagen, dass Aufklärungsflüge eine Voraussetzung dafür sind, Ziele nicht achtlos zu bombardieren, sondern gezielt Terroristen und ihre Fluchtwege bekämpfen zu können.

Bei aller Tragik, in Kriegen machen Menschen auch Fehler. Das will ich nicht abstreiten. Aber die Allianz geht bei ihren Einsätzen vorsichtig vor und hält die vom Völkerrecht geforderte Verhältnismäßigkeit ein. Dafür ist Aufklärung eine Voraussetzung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold