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Frage von Jürgen M. •

Frage an Rainer Arnold von Jürgen M.

Hallo Rainer Arnold,

warum hast Du nicht mitgestimmt? (Fracking-Verbot)

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Antwort von
SPD

Lieber Jürgen Michels,

dieser Petition habe ich mich nicht angeschlossen, weil es das parlamentarische Petitionsrecht gibt, bei dem jede Bürgerin und jeder Bürger eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag stellen kann. Seit nunmehr schon 10 Jahren ist das übrigens auch online möglich. Durch das Petitionsrecht ist für jede Petition garantiert, dass sich der Bundestag bzw. der Petitionsausschuss damit befasst, und zwar unabhängig von der Zahl der Unterstützer. Öffentliche Petitionen kann man beim Bundestag auch mitzeichnen und zwar unter https://www.bundestag.de/service/glossar/O/online_petition/247182 . Dort werden auch die Beschlüsse des Ausschusses veröffentlicht.

Insofern gibt es ein sehr gutes und transparentes Instrument für alle Bürgerinnen und Bürger, um ihre Anliegen an den Gesetzgeber deutlich und öffentlich zu machen. Dies ist aber ein Instrument der Bürgerinnen und Bürger, um ihre Anliegen direkt in das Parlament hineinzutragen. Als Abgeordneter, an den sich dieses Anliegen ja letztlich auch richtet, setze ich mich mit diesen Anliegen auseinander (ich war zu Beginn meiner Mitgliedschaft im Bundestag auch Mitglied im Petitionsausschuss); ich unterschreibe aber keine Petition, die quasi an mich selbst gerichtet ist.

Der "Petitions-Check" kann dieses gute Petitionsrecht m.E. nicht ersetzen, u.a. weil er bestimmt "Petitionen" auswählt, anstatt alle Petitionen gleich zu behandeln. Außerdem verfolgt "Petitions-Check" nur Anliegen, die bei repräsentativen Umfragen favorisiert werden. Die Schwächen solcher Umfragen sind aber hinlänglich bekannt. Bei Positionierungen sind nur Zustimmung, Ablehnung, Enthaltungen mit nur kurzen Begründungen erlaubt. Das wird aber vielen gesetzlichen Regelungen überhaupt nicht gerecht, weil sie oft unterschiedliche Ansichten miteinzubeziehen suchen und nach dem mühsamen, aber in den letzten 50 Jahren sehr erfolgreichen und stabilisierenden Konsensprinzip zustande kommen. Eine parlamentarische Befassung mit diesen Petitionen gibt es nicht.

Zum anderen habe ich zwar abgeordnetenwatch durchaus als angemessen moderierte Dialogplattform kennengelernt und beantworte daher die Fragen, die hier an mich gestellt werden. Aber grundsätzlich bevorzuge ich den direkten Draht zu denjenigen, die Fragen an mich haben.

Wie immer stehe ich Dir daher gern persönlich (Nürtinger WK-Büro: 07022 21 19 20) oder per E-Mail unter rainer.arnold@bundestag.de als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold