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Frage von Uwe M. •

Frage an Rainer Arnold von Uwe M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Arnold,

Die Handelsabkommen CETA und TTIP stehen zur Entscheidung an und werden von den EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden. Hierzu treffen die nationalen Parlamente ihre eigenen Entscheidungen.

Meine Fragen:

1. Welches Gewicht hat hier der Bundestag, und gibt es Punkte in den Abkommen, die so kritisch sind, dass eine Zustimmung im Bundestag auch mehrheitlich verweigert werden könnte?

2. Sehen Sie in diesen Abkommen Risiken für die Entscheidungskompetenz der verfassungsmäßigen Organe in Deutschland, die durch außerstaatliche Organge, die diese Handelsabkommen vorsehen, eingeschränkt werden könnten? Als Beispiele seien hier außerstaatliche Schiedsgerichte und außerstaatliche Vorberatungsgremien bei der Ausgestaltung von künftigen Gesetzesvorhaben erwähnt.

3. Wie transparent ist der Entscheidungsprozess für die Bundestagsabgeordneten, die über diese Handelsabkommen zu beschließen haben werden? Kennen Sie oder spezialisierte Fraktionskollegen die endgültigen also bereits "ausverhandelten" Vertragstexte und wie erarbeiten Sie sich hierzu Ihre individuelle Position und wie entsteht der gemeinsame Nenner in der Fraktion? Welche Entscheidungsphasen stehen an.

4. Welche Initiativen werden noch im Bundestag von den Fraktionen ergriffen, um wichtige Besitzstände der aktuellen europäischen Gesetzgebung zu erhalten? Hier sei zum Beispiel das "Vorsorgeprinzip" genannt.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich in ihrer Antwort jeweils auf die dazugehörige Frage beziehen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Mannke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Mannke,

die politischen Entscheidungen zu CETA im Europäischen Rat und Europäischen Parlament stehen nicht jetzt, sondern optimistisch geschätzt - frühestens Ende 2015 , eher Anfang/Mitte 2016 an.

Zum Prozedere bzw. zur Beteiligung der nationalen Parlamente:
Der Verhandlungstext von CETA wird derzeit auf EU-Ebene überarbeitet. Das Bundeswirtschaftsministerium bringt dabei im Rat der Handelsminister der EU insbesondere Änderungsvorschläge zu den Schiedsgerichtsverfahren ein. Dann ist ja auch noch zu klären, welche Rechtnatur CETA haben soll. Nach Auffassung aller Mitgliedstaaten und des Juristischen Dienstes des Rates ist CETA ein so genanntes gemischtes Abkommen, d. h. Vertragsparteien auf europäischer Seite sind sowohl die EU wie auch alle Mitgliedstaaten. Dann müssten sowohl die EU als auch alle 28 EU-Mitgliedsstaaten den Vertrag ratifizieren, was erfahrungsgemäß mindestens 2 Jahre dauern dürfte.

Die Verhandlungen zu TTIP laufen seit Juli 2013. Seitdem wird in verschiedenen Verhandlungsrunden über Marktzugang, regulatorische Fragen und Handelsregeln verhandelt. Bislang haben sieben Verhandlungsrunden stattgefunden. Mit abschließenden Verhandlungsergebnissen ist frühestens Ende 2015 zu rechnen. Die politischen Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene würden dann erst in den Jahren danach, also 2016 und 2017, erfolgen.

Die Beteiligung des Deutschen Bundesages richtet sich, da es sich bei TTIP um ein EU-Vorhaben handelt, nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union. Das Europäische Parlament muss dem ausgehandelten Vertrag zustimmen bevor der Rat einen Beschluss über den Abschluss des Abkommens treffen kann. Unabhängig davon kann das Europäische Parlament seine Position zu den laufenden Verhandlungen verdeutlichen. Da auch TTIP wahrscheinlich ein gemischtes Abkommen sein wird, bei dem die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, muss der Vertragstext, sobald er denn vorliegt, ebenfalls sowohl auf EU-Ebene als auch durch die Mitgliedsstaaten ratifiziert, d.h. völkerrechtlich verbindlich bestätigt werden.

Zu den Risiken für die Entscheidungskompetenz der nationalen Parlamente: Der Investorenschutz darf z.B. nicht so ausgestaltet sein, dass sich am Ende Konzerne gegen Parlamente durchsetzen. Auch das von der Europäischen Kommission in CETA verhandelte, leicht überarbeitete ISDS-System (bessere Definitionen, Teiltransparenz, mögliche Revisionsbestimmungen, Stärkung der Rechte von Staaten in Krisensituationen) enthält noch zu viele Unklarheiten und Unsicherheiten in seinen Formulierungen. Das Bundeswirtschaftsministerium bringt bei der derzeitigen juristischen Überarbeitung des CETA-Vertragstextes entsprechende Änderungsvorschläge ein.

Zur Transparenz des Entscheidungsprozesses für Bundestagsabgeordneten: Zu CETA liegt der Vertragstext vor, allerdings bisher nur in englischer Sprache. Die Übersetzung des Vertragstextes in alle EU Sprachen läuft derzeit, eine deutsche Übersetzung wird uns damit im Frühjahr dieses Jahres vorliegen.

Zu TTIP gibt es derzeit noch keinen Vertragstext. Informationen über die Verhandlungen erhalten die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion u.a. durch die sozialdemokratischen Mitglieder des EU-Parlaments, die mit den Freihandelsabkommen befasst sind, durch das Bundeswirtschaftsministerium sowie die Fachkollegen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Wegen der Vielzahl der Fragen bei CETA und TTIP (Arbeitsrechtsnormen, Verbraucherschutz, Investorenschutzfrage) gibt es in der gesamten Fraktion einen kontinuierlich hohen Informationsbedarf. Daher sind unterschiedliche Aspekte der beiden Abkommen in beinahe jeder Woche in der Fraktion Diskussionsthema.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold