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Frage von Uwe M. •

Frage an Rainer Arnold von Uwe M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Arnold,
es besteht dringender Verdacht, dass der Bundesnachrichtendienst, der von der Regierung Merkel zu kontrollieren ist, mit ausländischen Geheimdiensten zusammen gegen bundesdeutsche Datenschutzgesetze verstoßen hat zB. die Vorratsdatenspeicherung. Ein Untersuchungsausschuß hätte die Rolle des BND in der NSA-Affäre zu klären und Vorarbeit für Gesetze zu leisten, die dem BND es untersagen, den deutschen Datenschutz in Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten auszuhöhlen.
Wichtigster Zeuge bei einem solchen Untersuchungsausschuss wäre Eward Snowdon.
Werden Sie sich als Abgeordneter dafür einsetzen, dass Mr.Snowdon zu diesem Zweck freies Geleit und ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommt?

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Mannke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mannke,

ein Untersuchungsausschuss zur Klärung der Fragen rund um die NSA-Affäre ist sicherlich angezeigt. Dabei braucht es meiner Ansicht nach aber keine neuen Gesetze; vielmehr müssen die bilateralen Vereinbarungen mit den USA verlässlich eingehalten werden.

Was Edward Snowden als Zeugen anbelangt, so hat ja Russland den Weg freigemacht, ihn zunächst in Moskau zu vernehmen. Grundsätzlich brauchen wir für Herrn Snowden eine humanitäre Lösung. Es wäre aber nicht in seinem Sinne, wenn man jetzt mit großem Pathos Asyl für ihn forderte und dann nicht rechtlich in der Lage ist, das auch faktisch durchsetzen zu können. Ich persönlich kann derzeit nicht beurteilen, ob wir die Sicherheit Edward Snowdens hierzulande gewährleisten können. Das muss aber Voraussetzung für eine Einladung nach Deutschland sein!

Wenn also die Möglichkeit einer Vernehmung in Moskau besteht, sei es durch das Parlamentarische Kontrollgremium oder durch einen Beauftragten, sollte man sie auch nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold