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Frage von Felix P. •

Frage an Rainer Arnold von Felix P. bezüglich Wirtschaft

Hallo,

am Freitag soll laut Presseberichten das Leistungsschutzrecht im Bundestag abgestimmt werden.

Mich würde dazu interessieren, ob Sie für oder gegen ein Leistungschutzrecht für Presseverleger stimmen und wie Sie Ihr Abstimmungsverhalten begründen.

Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Peters,

wir werden das Leistungsschutzrecht bei der Abstimmung im Bundestag
ablehnen.

Der Grund für dieses Stimmverhalten ist, dass es bis heute keine belastbare Begründung für die Notwendigkeit eines solchen Schutzrechtes gibt.

Auch eine Anhörung des Rechtsausschusses im Januar dieses Jahres hat die Vorbehalte gegen das von der Bundesregierung vorgesehene Leistungsschutzrecht nicht beseitigen können. Weder konnte nachgewiesen werden, warum die Einführung eines eigenständigen Schutzrechts gegenüber den Suchmaschinenbetreibern für Presseverlage zwingend notwendig ist, noch konnten die von allen namhaften Urheberrechtsexperten erhobenen verfassungs- und europarechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgeräumt werden. Auch Journalisten werden in Bezug auf den Schutz ihrer Beiträge im Verhältnis zum Verleger schlechter gestellt.

Zudem steht zu befürchten, dass ein solches Leistungsschutzrecht enorme Schäden nach sich ziehen würde: Mit Einbußen bei Qualitätsjournalismus und Pressevielfalt ist zu rechnen, weil im Endeffekt wahrscheinlich nur große und marktbeherrschende Verlage und Suchmaschinen-Betreiber davon profitieren werden. Einzelne Journalisten, kleine spezialisierte Verlage und andere Internetdienstleister werden das Risiko zu tragen haben, dass ihre Inhalte in Zukunft im Internet nicht mehr auffindbar sind.

Darüber hinaus sind viele Einzelheiten im Entwurf weiter unklar, insbesondere die Frage, wie der Konflikt zwischen Leistungsschutz und Autorenrechten aufgelöst werden soll. Der Gesetzentwurf ist vollkommen unausgegoren, woran auch ein in dieser Woche eingebrachter Änderungsantrag der Regierungskoalition nichts geändert hat. Mit einer Vielzahl von unklaren Rechtsbegriffen wurde hiermit die Rechtsunsicherheit noch vergrößert.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold

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Sehr geehrter Herr Peters,

wir werden das Leistungsschutzrecht bei der Abstimmung im Bundestag
ablehnen.

Der Grund für dieses Stimmverhalten ist, dass es bis heute keine belastbare Begründung für die Notwendigkeit eines solchen Schutzrechtes gibt.

Auch eine Anhörung des Rechtsausschusses im Januar dieses Jahres hat die Vorbehalte gegen das von der Bundesregierung vorgesehene Leistungsschutzrecht nicht beseitigen können. Weder konnte nachgewiesen werden, warum die Einführung eines eigenständigen Schutzrechts gegenüber den Suchmaschinenbetreibern für Presseverlage zwingend notwendig ist, noch konnten die von allen namhaften Urheberrechtsexperten erhobenen verfassungs- und europarechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgeräumt werden. Auch Journalisten werden in Bezug auf den Schutz ihrer Beiträge im Verhältnis zum Verleger schlechter gestellt.

Zudem steht zu befürchten, dass ein solches Leistungsschutzrecht enorme Schäden nach sich ziehen würde: Mit Einbußen bei Qualitätsjournalismus und Pressevielfalt ist zu rechnen, weil im Endeffekt wahrscheinlich nur große und marktbeherrschende Verlage und Suchmaschinen-Betreiber davon profitieren werden. Einzelne Journalisten, kleine spezialisierte Verlage und andere Internetdienstleister werden das Risiko zu tragen haben, dass ihre Inhalte in Zukunft im Internet nicht mehr auffindbar sind.

Darüber hinaus sind viele Einzelheiten im Entwurf weiter unklar, insbesondere die Frage, wie der Konflikt zwischen Leistungsschutz und Autorenrechten aufgelöst werden soll. Der Gesetzentwurf ist vollkommen unausgegoren, woran auch ein in dieser Woche eingebrachter Änderungsantrag der Regierungskoalition nichts geändert hat. Mit einer Vielzahl von unklaren Rechtsbegriffen wurde hiermit die Rechtsunsicherheit noch vergrößert.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold