Frage an Rainer Arnold von Marco S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Arnold,
ich unterstütze die Aktion "7 für Kinder".
Die Aktion fordert eine reduzierte Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf folgende Artikel:
- Kinderwagen und Buggys
- Gesamter Babybedarf Pflege und Ernährung (Cremes, Öle, Pflegetücher, Sauger, Babyflaschen, Beikostwärmer Trinklernbecher usw., ebenso Kleinkindpflege wie Kinderzahncreme, Kinderzahnbürsten, Kindershampoo etc.)
- Babywindeln. (inkl. Schwimmwindeln)
- Baby- und Kinderkleidung bis einschließlich Größe 176
- Baby- und Kinderschuhe bis einschließlich Größe 35
- Schulranzen
- Schreibhefte, Füllfederhalter und sonstiger üblicher Schulbedarf (Lineale, Geodreiecke, Stiftemappen, Zeichenblöcke)
- Knete, Buntstifte, Filzstifte, einfache Malfarben wie Farbkästen, Fingerfarbe, Wachsmalstifte plus Zubehör wie z.B. Schürzen, Pinsel, Kinderscheren
- Kinderautositze
- Schul- und Kitaessen
- Lauflernräder, Kinderroller, Dreiräder und Kinderfahrräder, einschließlich Schutzhelme
- Kinderspielzeug und Gesellschaftsspiele für Kinder bis 12 Jahren
Zu den Dienstleistungen für Kinder gehören beispielsweise Betreuungsangebote, Bildungsangebote, Musikunterricht oder Kinderturnen. Einige dieser Dienstleistungen sind in der Mehrwertsteuer schon reduziert bzw. deren Träger von der Mehrwertsteuer befreit.
Mehr Infos zur Aktion finden Sie auf http://www.7fuerkinder.de .
Ich wüsste gerne, wie Ihre Meinung dazu ist und würde mich darüber freuen, wenn Sie sich aktiv für eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder einsetzen würden.
Das sollte doch leicht umzusetzen sein und es kommt zu 100% bei den Eltern und Kindern an.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Schmidt-Thedt
Sehr geehrter Herr Schmidt-Thedt,
was einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder anbelangt, sind ja bereits heute bestimmte Dienstleistungen wie Kindergartenbetreuung, Schul- und Bildungsleistungen und Leistungen der Jugendhilfe umsatzsteuerfrei. Zudem ist bei uns ein Großteil von Ausgaben für Kinder und Jugendliche umsatzsteuerbefreit (z.B. Schul- und Bildungskosten, Jugendhilfemaßnahmen, Kindergarten- und Kinderkrippenbetreuung) oder unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % (z.B. Nahrungsmittel, Schulbücher).
Eine Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung oder der ermäßigt besteuerten
Produkte auf weitere Dienstleistungen und Produkte für Kinder und Jugendliche ist nicht möglich. Grund hierfür die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Europäischen Union, die auch von Deutschland als Mitglied der EU zu beachten ist. Voraussetzung für ermäßigte Umsatzsteuersätze für bestimmte Produkte ist, dass sie in der Richtlinie (genauer gesagt in der Anlage II zu Art. 98) enthalten sind. Kinderbekleidung und Spielwaren sind in dort aber nicht enthalten, weshalb ein solcher Schritt gegen die Richtlinie verstoßen würde.
Neben diesen rechtlichen Probleme ergäben sich hier aber auch Probleme der Abgrenzung (bis zu welcher Größe wird z.B. ein Fahrrad ermäßigt besteuert ?) von steuerermäßigten Produkten und Artikeln, auf die der volle Mehrwertsteuersatz angewendet wird. Der Mehrwertsteuersystem würde damit noch weiter kompliziert. Darüber hinaus sollten wir die Liste mit den ohnehin schon zahlreichen (und mitunter auch schwer nachzuvollziehenden) Ausnahmen vom regulären Mehrwertsteuersatz nicht zu zusätzlich erweitern.
Zum andern istdie große Frage -gerade bei der Mehrwertsteuer- ob Steuererleichterungen an den Verbraucher weitergegeben werden. Die Erfahrungen der Vergangenheit oder in Nachbarländern haben gezeigt, dass das eben häufig nicht der Fall ist. So hat sich z.B. gezeigt, dass die Hotels, die von der schwarz-gelben Regierungskoalition eine kräftige Mehrwertsteuererleichterung bekommen haben, die Erleichterungen keineswegs an ihre Kunden weitergereicht haben. Es ist rechtlich nicht möglich, Unternehmen zu zwingen, Steuererleichterungen an die Kunden weiterzureichen. Bei weiteren Reduzierungen des Mehrwertsteuersatzes wäre daher es mehr als fraglich, ob diese Ersparnis bei den Kunden, und das heißt in diesem Fall bei den Kindern, ankäme.
Steuern sind zudem nicht das einzige - und oft auch nicht für das beste - Mittel, soziale Gerechtigkeit herzustellen. Sie sind eine komplizierte Stellschraube und oft führt es zu unerwünschten Nebeneffekten, wenn man an ihr dreht. Dazu würde eine Absenkung der Mehrwertsteuer dem Staat weitere Millionen Steuergelder entziehen, die er braucht, um seinem Auftrag der Sicherung der Daseinsvorsorge gerecht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold