Frage an Rainer Arnold von Ulrich S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Dr. Ulrich Schmidt
Max-Planck-Weg 7
70771 Leinfelden
Geehrter Herr Arnold,
als meinen Wahlkreisabgeordneten bitte ich Sie um eine kurze Mitteilung, wie Sie am Donnerstag, 13. 12. 2012, bei der Verabschiedung eines neues Tierschutzgesetzes abgestimmt haben. Für eine kurze Begründung Ihres Abstimmungsverhhaltens wäre ich dankbar.
Es grüßt
Ulrich Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
bei der Abstimmung zum Tierschutzgesetz habe ich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung und für den von der SPD-Fraktion eingebrachten Entschließungsantrag gestimmt.
Gerne begründe ich meine Entscheidung: Hintergrund des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist ja die am 9. November 2010 in Kraft getretene EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU, die eigentlich bis November 2012 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Dies hat die Bundesregierung zum Anlass genommen, das Tierschutzgesetz zu novellieren. Die zuständige Bundesministerin Ilse Aigner kündigte pressewirksam „wesentliche Verbesserungen in unterschiedlichsten Bereichen des Tierschutzes“ an und verwies zugleich auf die bereits bestehende internationale Vorreiterrolle Deutschlands beim Tierschutz. Leider blieb der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung weit hinter den erweckten Erwartungen zurück. Das geht nicht nur aus den Reaktionen des Bundesrates hervor, der eine Stellungnahme über 50 Änderungsvorschläge vorlegte. Auch während der öffentlichen Anhörung Mitte Oktober 2012 unterstrichen Fachexperten die bestehenden Defizite des Vorschlags der Bundesregierung.
Im weiteren parlamentarischen Verfahren haben CDU/CSU und FDP zuletzt selbst die wenigen Punkte aus dem Tierschutzgesetz gestrichen, die noch ansatzweise einen besseren Schutz der Tiere versprachen. Insbesondere ist zu kritisieren, dass die Bedürfnisse landwirtschaftlicher Nutztiere, und damit Haltungs- und Transportbedingungen, noch immer vernachlässigt werden. Immer noch werden schmerzhafte Verstümmelungen und Manipulationen wie zum Beispiel Schnäbelkürzen und bis 2019 betäubungslose Ferkelkastration (ca. 20 Mio. Tiere/Jahr) vorgenommen und massiv Antibiotika eingesetzt. Immer mehr Tierheime stehen vor dem finanziellen Bankrott, obwohl sie kommunale Aufgaben übernehmen – hier bedarf es einheitlicher Regelungen und Unterstützung. Auch der völlig überflüssige Schenkelbrand bei Pferden soll weiterhin erlaubt bleiben – obwohl es bis heute keine plausiblen Erklärungen gibt, warum Pferden mit 800 Grad heißen Brandeisen Verbrennungen dritten Grades zugefügt werden müssen.
In unserem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf fordern wir, den überflüssigen Schenkelbrand bei Pferden zu verbieten. Zudem sollen Lebensmittel, die von Tieren stammen, bei deren Aufzucht und Haltung das Tierwohl beachtet wurde, eine Tierschutzkennzeichnung erhalten. Zudem fordern wir Verbesserungen hinsichtlich der Qualzucht, bei Tierversuchen und in Zirkussen. Einen Überblick über unsere Forderungen hänge ich an diese Mail an.
Leider wurden diese Verbesserungen im Tierschutz mit den Stimmen von Union und FDP abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen nach Leinfelden
Rainer Arnold