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Frage von Rainer S. •

Frage an Rainer Arnold von Rainer S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Arnold,

Weshalb wird auf verschreibungspflichtige Arzneimittel ein Mehrwertsteuersatz von 19% berechnet ? Auf Lebensmittel wird z.B. ein reduzierter Mehrwertsteuersatz berechnet.
Müsste nicht zumindest nur die reduzierte MWST auf Arzeimittel berechnet werden ?
Muß der Staat an den Krankheiten seiner Bürger mitverdienen ?

Mit freundlichem Gruß aus Waldbronn

Rainer Schroth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schroth,

generell bin ich auch der Ansicht, dass lebensnotwendige Arzneimittel, ebenso wie Grundnahrungsmittel, nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegt werden sollten.

Diese Maßnahme müsste aber freilich gegenfinanziert werden, d.h. an anderer Stelle des Bundeshaushalts würden Einsparungen nötig. Angesichts der derzeitigen Situation sehe ich allerdings dafür keine Mehrheiten. In dem Zusammenhang sollte man aber nochmals (wie von der SPD im Bundestag seit längerem gefordert) die Orientierung der deutschen Arzneimittelpreise am europäischen Durchschnittspreis ins Auge fassen. Da die deutschen Arzneimittelpreise zu den höchsten in Europa zählen, wäre das ein guter Weg zu kostengünstigeren Medikamenten.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold