Frage an Rainer Arnold von Ralf G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Arnold,
als Kandidat im Wahlkreis der Hahnweide, wo ich ein Mitglied eines Vereines bin, habe ich einige Fragen deren Beantwortung darüber mitentscheidet ob Sie evtl. die eine oder andere Stimme meiner Fliegerkammerad(in)en und weiterer Freunde des Luftsportes erhalten werden.
Die Fragen betreffen zwei Themenbereiche durch welche mehrere zehntausend Luftfahrer seit kurzem massiv gegängelt werden (um es mal milde auszudrücken). Leider geraten dadurch auch Arbeitsplätze in Gefahr welche direkt oder indirekt mit der Fliegerei zu tun haben.
Problemfeld 1:
Seit kuzem muß sich jeder Inhaber einer deutschen Pilotenlizenz laut §7 Luftsig einer Zuverlässigkeitsprüfung periodisch unterziehen wann immer es der entsprechenden Behörde gerade in den Sinn kommt, denn die in §7 angekündigte Regelung der Details wie Wiederholungszeitraum... durch den Bundesrat gibt es nicht. Genauso wenig gibt es die im selben Paragraphen durch den Bundesrat festzulegenden Kriterien die als Grundlage Zuverlässigkeitsprüfung dienen sollen. Auch hier entscheiden die Behörden vollig willkürlich nach eigenem ermessen, eine Rechtssicherheit gibt es nicht. Unverschämter weise werden die Luftfahrer durch die Behörden unter Androhung des Lizenzentzuges (da man durch Nichtstellen des Antrags automatisch als unzuverlässig gilt, und wer weiß schon wo das dann wieder gespeichert wird und welche Auswirkungen dies dann auf die nächste Auslandsreise oder Verkehrskontrolle hat) gezwungen einen entsprechenden Antrag ´freiwillig´ zu stellen (selbstverständlich kostenpflichtig). Was werden Sie direkt nach der Wahl gegen diesen Erpressungsversuch durch Behörden unternehmen?
Dieser Antrag nötigt die Luftfahrer ohne Rechtsgrundlage zu Aufgabe des Datenschutzes, damit sämtliche Behörden bis hin zu den Geheimdiensten Ihre Daten über mich austauschen dürfen um dann willkürlich nach eigenem gutdünken (es gibt keine festgelegten Zuverlässigkeitskriterien) darüber zu entscheiden ob Zweifel an meiner Zuverlässigkeit verbleiben. Die Stasi würde vor Neid erblassen. Was werden sie gegen diesen Eingriff in die Rechte rechtschaffener harmloser Bürger direkt nach der Wahl unternehmen?
Durch diese Vorgehensweise wird die Unschuldsvermutung als wichtigem Rechtsgrundsatz in diesem Lande kurzerhand ausgehebelt. Was werden Sie direkt nach der Wahl dagegen unternehmen?
Steht jetzt die Minderheit der Piloten mit deutscher Fluglizenz auf der Liste der potentiellen Terroristen?
Das wäre eine ungeheuerliche Unterstellung. Bisher gab es noch keinen einzigen Terroranschlag von Piloten mit gültiger Lizenz (aktuell wird aber gerade diese Minderheit durch die Behörden diskriminiert), dagegen jede Menge Anschläge mit PKW, LKW, Rucksack, Sprengstoffgürtel,...
Werden nun in Kürze also alle LKW-Fahrer, PKW-Fahrer, Rucksackträger,... auf gleiche Weise durchleuchte oder bleibt es bei der Ungleichbehandlung der Piloten mit deutscher Lizenz und was werden Sie direkt nach der Wahl gegen diese Ungerechtigkeiten unternehmen?
Stellen Sie sich vor eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor, ist das nicht angsteinflößend?
Glauben Sie ein Terrorist würde sich die Mühe machen eine deutsche Flug-Lizenz zu erwerben ?
Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?
Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde werden sie geschützt indem man sie schleichend abschafft?
Diese Fragen erinnern mich fast zwangsläufig an den populistischen von Inkompetenz geprägten Quatch welcher von führenden Potitikern offensichtlich im Hinblick auf die kommende Wahl in schamloser Weise öffentlich verbreite wurde nachdem sich ein Selbstmörder auf einer Wiese in Berlin mit einem Ultraleichtfugzeut umgebracht hat.
Wie stehen Sie zur Aufstellung von Luftabwehrraketen im zivilem Umfeld?
Wie stehen Sie zum Abschuß von zivilen Flugzeugen durch die Bundeswehr?
Wie stehen Sie zu der Forderung die Bundeswehr quasi in polizeilichen Aufgaben mit einzubeziehen?
Wie stehen Sie zu dem Trend, daß in zunehmendem Maße bei diversen Veranstaltungen ausgerechnet für Kleinflugzeuge ein ausgedehntes Serrgebiet eingerichtet wird ?
Glauben Sie wirklich ein Selbstmörder oder Terrrorist könnte durch so ein Verbot von seiner Tat abgehalten werden?
Das erinnert mich auch an die Sperrgebiete um die deutschen AKW´s für Sichtflieger. Jetzt kann sich jeder potentielle Terrorist mit Internetzugang die genauen GPS-Koordinaten der deutschen AKW´s aus dem Internet herunterladen und in seine potentielle Rakete für den Angriff einprogrammieren, da jene dort ordnungsgemäß veröffentlicht wurden damit diese von den gesetzestreuen Piloten auch umflogen werden können, welch ein Sicherheitsgewinn. Da hätte ich noch einen Vorschlag zu einem Schild an den Parklätzen in der Nähe von Banken: "Parken für Bankräuber verboten", das wäre sicherlich mindestens genauso wirkungsvoll.
Bitte entschuldigen Sie, daß ich an dieser Stelle etwas abgeschweift bin und lassen Sie sich davon bitte nicht abhalten die wirklich ernst gemeinten Fragen zu beantworten.
Hier noch die Paragraphen welche uns den Unfug eingebrockt haben, Was werden Sie direkt nach der Wahl dagegen unternehmen?
Laut § 7 (2) LuftSiG erfolgt die Überprüfung erfolgt auf Antrag des Betroffenen, d.h. freiwillig.
Laut LuftSiG §17 (1) „regelt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung“. Diese Durchführungsverordnung gibt es nicht. Für eine Überprüfung ohne DVO fehlt die Rechtsgrundlage.
Laut § 7 (6) LuftSiG bleibt die Lizenz nur erhalten, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (Umkehr der Beweislast, Abkehr von der Unschuldsvermutung). Die Zuverlässigkeitskriterien sind nicht bekannt. Dieser Zustand widerspricht dem in Art. 103 (2) GG verankerten Grundsatz „Keine Strafe für eine Tat, deren Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich nicht bestimmt war“.
Nach § 7 (6) LuftSiG erfolgt ein weitgehender Datenaustausch verschiedenster Behörden. Dazu wird das nach § 4 Abs.1 BDSG notwendige freiwillige Einverständnis erzwungen, auf den Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz zu verzichten, dessen ausdrücklicher Zweck es ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, §1 Abs.1 BDSG.
Probemfeld 2:
"JAR-FCL 3 deutsch". Hier geht es um die Gesundheitsprüfung der Piloten. Obwohl wissenschaftlich nachgewiesen ist, daß Aufgrund mangelnder Gesundheit der Piloten praktisch keine Unfälle verursacht werden, wurde hierzulande ein monströses bürokratisches Regelwerk, welches ursprünglich eigentlich für die gewerbliche Luftfahrt vorgesehen war, auf alle Luftfahrer losgelassen. Im Land mit den meisten Privatpiloten (USA) gibt es dies mangelnder Relevanz so eben nicht. In anderen Ländern reicht ein Besuch beim Hausarzt der sicherlich feststellen kann ob jemand gesundheitlich angeschlagen ist oder nicht. Die Kriterien für Luftfahrer wurden nicht nur durch die Abschaffung des Medical Klasse 3 (nach den internationalen Regeln der ICAO) in Deutschland und Einführung von JAR FCL 3 deutsch drastisch erschwert, es wurde auch noch falsch aus dem englischen übersetzt was die Lage für den normalen Luftfahrer noch verschärft hat. Selbst eine Grippeimpfung oder simple Schwangerschaft führt nach wortwörtlicher Auslegung dieses irrealen Bürokratenmachwerks zu sofortigem Ruhen der Pilotenlizenz. Was werden Sie direkt nach der Wahl dagegen unternehmen?
Weitere Probleme liegen in der Anwendung der neuen Regelungen selbst. Da wird man als Proband dazu genötigt quasi einen ´Blankoscheck´ für die Kostenübernahme für beliebige nicht übersehbare Folge-Untersuchungen zu unterschreiben, bei Weigerung bekommt man kein Medical und darf nicht mehr Fliegen. Leider sind schon einige Fälle bekannt geworden, bei denen die Betroffenen maßlos abgezockt wurden. Allein für den Aktenversand durch Behörden wurden schon Beträge von 240 bzw. 650 Euro in Rechnung gestellt, Ärztliche Zusatzuntersuchungen liegen nicht selten im vierstelligen Bereich. Was werden Sie dagegen direkt nach der Wahl unternehmen?
Ein weiteres Problem liegt im Datenschutz. Da wird man als Proband gezwungen neben Fragen zu den eigenen medizinischen und persönlichen Verhältnissen, Medizinische Daten von nahen Verwandten, das Verhältnis zu Versicherungen,... (es gibt da einen Fragenkatalog mit fast 100 Fragen den Sie sich mal anschauen sollten) zu beantworten. Das wäre nicht so schlimm, wenn die Daten beim Arzt selber entsprechend seiner Schweigepflicht verbleiben würden. Leider wurde auch diese durch die neuen Regeln ausgehebelt was nicht nur das Vertrauen in den Arzt zunichte macht. Der Fliegerarzt übermittelt den Behörden zwangsweise nicht nur den Bescheid ob jemand tauglich ist, nein der Arzt muß den Behörden das Ergebnis des gesamten Fragenkataloges und die Befunde schriftlich und zusätzlich auch noch elektronisch per Computer übermitteln. Was werden Sie gegen die Untergrabung der Ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes in diesem Zusammenhang direkt nach der Wahl unternehmen?
Es ist auch völlig unklar was mit den Daten in den Behörden selbst geschieht, wie diese gespeichert werden, wer darauf Zugriff hat,... Was werden Sie direkt nach der Wahl unternehmen um den Datenschutz zu gewährleisten und den Mißbrauch der Daten zu verhindern?
Leider scheint noch nicht einmal Herr Dr. Kirklies, welcher maßgeblich an der Einführung dieser Regeln beteiligt war, zu wissen was denn nun fluguntauglich macht. Auf Anfragen von verschiedenen Personen zu einem Theme sind da leider verschiedene Antworten erfolgt, was die Lage nicht gerade vereinfacht. Sie können dies z.B. unter www.jar-contra.de in der Rubrik Flugtauglichkeit nachlesen. Was passiert z.B. wenn bei einem der seltenen Luftfahrt-Unfälle eine Versicherung nicht zahlen will und dann versucht anhand der nicht vorhandenen Rechtssicherheit dem betroffenen Piloten daraus einen Strick zu drehen? Was werden Sie direkt nach der Wahl gegen diese Rechtsunsicherheit unternehmen?
Weitergehende Informationen zu diesen Themen finden Sie hier:
http://www.fliegerarztverband.de
http://www.jar-conta.de z.B. Rubrik Flugtauglichkeit oder Flugsicherheit
http://pilotundflugzeug.de/servlet/use/Home.class?frame&main={http://pilotundflugzeug.de/servlet/use/MessageView.class?parent=artikel,2004,11,28,08,3120901&offset=0&session=h6IVJu}
http://www.fotokalender-segelfliegen.de
http://www.aopa.de
http://www.lba.de in der Rubrik JAR-FCL
Wenn Sie sich von der aktuellen Stimmungslage der Luftfahrer ein Bild machen wollen würde ich Ihnen das externe Forum AT unter www.jar-conta.de ans Herz legen, lassen Sie sich von den vereinzelt auch unverhältnismäßigen Wortmeldungen, wie sie in jedem öffentlichen Forum auftreten, nicht abhalten, Sie werden viele aufschlußreiche Informationen finden.
Allein anhand der beiden genannten Problemfelder tun sich doch schon ungeheure Möglichkeiten zum viel beschworenen Bürokratieabbau auf. Was werden Sie direkt nach der Wahl diesbezüglich unternehmen?
Von den Regelungen sind aktuell mehrere zehntausende Piloten und Bürger betroffen.
Bitte teilen Sie mir mit was Sie direkt nach der Wahl bezüglich der genannten Punkte im Sinne der Betroffenen unternehmen werden.
Ihre Antworten werden in Fliegerkreisen und entsprechenden Internetseiten veröffentlicht werden.
Sollten Sie bisher noch wenig Kontakt mit Fliegerkreisen haben besuchen Sie doch einfach mal einen Flugplatz in Ihrer Nähe oder z.B. das Oldtimer-Fliegertreffen auf der Hahnweide am ersten Septemberwochenende ( http://www.oldtimer-hahnweide.de ). Wenn Sie kleinere Veranstaltungen lieber mögen wie wäre es z.B. mit einem Rundflug vom Flugplatz Schwennigen beim Flugplatzfest am selben Wochenende? ( http://www.flugplatz-schwenningen.de ). Dort können Sie sich von der Harmlosigkeit der Luftfahrer selbst überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Gula
Sehr geehrter Herr Gula,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Zuverlässigkeitsprüfung (Punkt 1), sowie der Gesundheitsprüfung von Piloten nach „JAR-FCL 3 deutsch“ (Punkt 2), auf die ich Ihnen gerne antworte.
Mit Blick auf Ihre Einladung, einmal einen Flugplatz zu besuchen, möchte ich vorausschicken, dass ich schon sehr oft das Angebot der Flugplatzes Hahnweide als begeisterter Zuschauer wahrgenommen habe. Sehr gerne besuche ich die Hahnweide erneut - auch um mit den Mitgliedern derdortigen Vereine Fragen und Probleme im persönlichen Gespräch zu erörtern. Da mir lediglich Ihre E-Mail-Adresse vorliegt, darf ich Sie bitten, bei Interesse einen Termin mit meinen Mitarbeitern im Nürtinger Wahlkreisbüro (Tel. 07022-211920) zu vereinbaren.
Generell ist festzuhalten, dass sich die neu gegründete Europäische Agentur für Sicherheit in der Luftfahrt (EASA) in Zukunft mit flugbetrieblichen Themen und
damit auch mit den von ihnen angesprochenen Themen beschäftigen wird. Allgemein
wird davon ausgegangen, dass 2006/2007 mit neuen europäisch-harmonisierten
Regelungen für den Bereich der Flugmedizin zu rechnen ist.
Punkt 1: Zur Zuverlässigkeitsprüfung (Art. §7 LuftSiG)
Der Luftverkehr unterliegt im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einer besonderen terroristischen Bedrohung. Es ist auch davon auszugehen, dass diese Bedrohung sich in absehbarer Zeit nicht verringern wird.
Dem ist durch das Luftsicherheitsgesetz durch ein gestaffeltes System an
Sicherheitsmaßnahmen am Boden und in der Luft Rechnung tragen worden. Die
Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftsicherheitsgesetz auf die
sog. Privatpiloten entspricht den erhöhten Sicherheitsanforderungen in der
Luftfahrt sowie einer Forderung der deutschen Innenministerkonferenz vom 14.
/15. Mai 2003. Durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung soll verhindert werden,
dass unzuverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten erlangen oder ein
Luftfahrzeug führen.
Es darf nicht verkannt werden, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen selbstverständlich keinen hundertprozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs bieten können, gleichwohl aber eine wichtige präventive Komponente darstellen. Dass es
bisher überhaupt keinen Fall gegeben haben soll, in dem ein aktiver Luftsportler im
Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten aufgefallen sei, ist nicht zutreffend. In Brandenburg hat ein türkischer Staatsbürger 2002 unter Angabe einer falschen Identität eine Pilotenlizenz erworben. Die Person ist zwischenzeitlich wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (Goldschmuggel) zu 5 Jahren Haft verurteilt worden. Zutreffend ist, dass ausländische Piloten durch § 7 LuftSiG nicht erfasst werden.
Dies ergibt sich aber aus dem Geltungsbereich des Gesetzes. Deutschland kann
keine Schutzmaßnahmen in ausländischen Staaten anordnen. Der Umstand, dass
bestimmte Schutzmaßnahmen nicht weltweit praktiziert werden, stellt keinen
Grund dar, hiervon in Deutschland abzusehen. Dass Personen ohne Pilotenlizenz, die sich gewaltsam in den Besitz eines Flugzeuges bringen (Frankfurter Motorseglerfall), keiner
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterliegen, ist offenkundig. Dies spricht aber
nicht gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung, sondern für eine bessere Sicherung
von Flugplätzen und Fluggerät.
Die Aussage, dass das Gefährdungspotenzial durch Kleinflugzeuge wesentlicher geringer als das durch Kfz oder Lkw sei, ist so nicht zutreffend. Nach gemeinsamer Auffassung der deutschen Sicherheitsbehörden sind genügend Tatszenarien vorstellbar, in denen durch Nutzung eines Kleinflugzeugs als Tatwaffe massive Schäden angerichtet werden können, z.B. wenn dieses mit Sprengstoff oder anderen Explosivstoffen beladen wird. Mit ausschlaggebend für die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf alle Flugzeugführer ist auch das Bedrohungspotential, das insbesondere aus der Mobilität des Fluggeräts resultiert. Schon von relativ kleinen Flugzeugen kann eine erhebliche
Gefährdung für Personen insbesondere in Sicherheitsbereichen ausgehen, die gegen Angriffe vom Boden aus hinreichend geschützt sind.
Das Bundesministerium des Innern erarbeitet z. Zt. unter Hochdruck die Rechtsverordnung zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die besondere Gefährdung, der der Luftverkehr unterliegt, erlaubt es jedoch nicht, mit der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zu warten, bis diese Verordnung in Kraft ist. Das Bundesministerium steht in engem Kontakt mit den Ländern, um auch jetzt schon ein möglichst einheitliches Vorgehen der Länder sicher zu stellen.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung sieht ein abgestuftes Prüfverfahren vor. Nach § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes darf die Luftsicherheitsbehörde Anfragen bei den Polizei- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder stellen. Bei den weiteren Sicherheitsbehörden wie z. B. dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem Bundesnachrichtendienst darf nur angefragt werden, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Diese Erforderlichkeit unterliegt auch der gerichtlichen Überprüfung.
Vereinzelt wird der Vorwurf erhoben, dass durch die im Einzelfall erforderliche Einbeziehung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Verleumdungen durch sog. inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Zuverlässigkeit eines Flugzeugführers in Frage stellen könnten. Solche rechtsstaatswidrig gewonnenen Informationen sind für die Beurteilung der Zuverlässigkeit grundsätzlich nicht geeignet und damit für die Zuverlässigkeitsüberprüfung auch nicht bedeutsam.
Punkt 2: Gesundheitsprüfung von Piloten nach JAR-FCL 3 deutsch
Wie Sie haben sich bereits in der Vergangenheit Luftsportler in einer Vielzahl von Schreiben und E-Mails zu diesem Thema an die Bundesregierung, an Abgeordnete sowie an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt. Im Bundestag wurden und werden alle diesbezüglichen Petitionen vom Petitionsausschuss zu einer Sammelpetition zusammengefasst. Aktuell befindet sich die Sammelpetition im Berichterstatterverfahren und wird voraussichtlich im Herbst 2005 im Petitionsausschuss behandelt. Das Ergebnis des Verfahrens ist zum derzeitigen Zeitpunkt allerdings nicht abzusehen.
Die Kriterien der flugmedizinischen Tauglichkeit JAR-FCL 3 wurden durch die Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtbehörden (Joint Aviation Authorities, JAA) in Zusammenarbeit mit der europäischen Luftfahrtindustrie sowie europäischen Verbänden und Fliegerärzten nach mehrjähriger Erörterung in 2000 verabschiedet und in Deutschland nach nochmaliger Abstimmung mit den Bundesländern und den nationalen Luftfahrtverbänden am 1. Mai 2003 rechtsverbindlich eingeführt.
Aus Anlage 13 der Ersten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung lässt sich ersehen, dass die regelmäßigen Anforderungen der Tauglichkeitskriterien in der Klasse 2 weit überwiegend mit „wenn indiziert“ gekennzeichnet sind. Das heißt, nur, wenn es vom Arzt für erforderlich gehalten wird, werden diese überprüft. Da dies einem geringeren Untersuchungsumfang als in der Vergangenheit entspricht, muss Ihrem Argument, die Kriterien seien durch die Einführung von „JAR-FCL 3 deutsch“ drastisch erschwert worden, widersprochen werden. Die Anforderungen in der Klasse 1 (für gewerbliche Piloten) sind merklich höher als in der Klasse 2 ( für alle nichtgewerblich tätigen Luftfahrzeugführer, also auch für Segelflieger und Privatpersonen), jedoch immer noch niedriger als früher.
Insofern kann auch nicht behauptet werden, dass die Anforderungen der „Freizeitpiloten“ an diejenigen der gewerblichen Berufspiloten angepasst wurden. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung hat der Deutsche Fliegerarztverband die nach seiner Meinung zu geringen flugmedizinischen Anforderungen in scharfer Form kritisiert.
Eine vollkommene Streichung der Tauglichkeitsuntersuchung für Luftsporttreibende, wie sie indirekt durch Ihren Vergleich mit der Situation in den USA gefordert wird, kann nicht befürwortet werden. Zum einen hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der am dichtest besiedelten Länder ca. 140 000 Luftsportler, zum anderen gibt es in Deutschland seit Jahrzehnten medizinische Tauglichkeitsanforderungen für das Luftfahrtpersonal, die sich im Sinne einer Gewährleistung der Luftsicherheit insgesamt bewährt haben.
Bezüglich der Anwendung der neuen Regelungen und ihrem Vorwurf des „monströsen bürokratischen Regelwerks“ ist zu sagen, dass die Einführung der Vorschriften „JAR-FCL 1 bis 4 deutsch“ die Änderung von drei Rechtsverordnungen, vier umfangreiche Bekanntmachungen im Rang einer Verordnung im Bundesanzeiger (JAR-FCL 1 bis 4 deutsch) sowie zwei Durchführungsverordnungen umfasst. Zwei weitere Durchführungsverordnungen sind in Vorbereitung. Angesichts derart umfangreicher neuer Rechtsvorschriften wurde schon bei Einführung zum 01.05.2003 mit den Bundesländern vereinbart, nach ungefähr einem Jahr die bis dahin gewonnenen Erfahrungen auszuwerten und sich als notwendig erweisende Korrekturen umzusetzen. Hierzu fanden im Oktober 2004 eine Anhörung der Bundesländer und Anfang Dezember 2004 eine solche mit Vertretern der Fliegerärzte statt.
Es hat sich gezeigt, dass in einzelnen Fällen bei der Tauglichkeitsprüfung die administrative Bearbeitung bei den zuständigen Stellen unverhältnismäßig lange gedauert hat, insbesondere, wenn nach Feststellung einer Untauglichkeit erst nach einer zweiten Untersuchung durch ein anerkanntes Flugmedizinisches Zentrum ein Tauglichkeitszeugnis, gegebenenfalls mit Auflagen, erteilt werden konnte. Das BMVBW versucht derzeit mit dem LBA, den Bundesländern sowie den Fliegerärzten und Verbänden eine Verbesserung der Verfahren mit dem Ziel einer Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu erreichen.
Zum letzten Aspekt Ihrer Anfrage, dem Datenschutz, möchte ich auf die rechtliche Grundlage für die Weitergabe von Daten an das LBA, den § 24b Abs. 4 LuftVZO, verweisen. Die Erfassung der Unterlagen für eine in Deutschland erteilte Lizenz oder für ein erteiltes Tauglichkeitszeugnis an einer zentralen Stelle, in diesem Fall beim LBA, wird für erforderlich gehalten. Dass bei eingeschränkter Tauglichkeit die verursachenden Einzelbefunde gemeldet werden, geht auf Forderungen im Rahmen von ICAO Audits der deutschen Luftfahrtverwaltung und auf Forderungen der JAA Standardization Teams zurück. Dieses Verfahren ist Teil einer behördlichen Aufsichtsfunktion im Fliegerarztwesen, die es in der Vergangenheit nicht gab und ist mit den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern abgestimmt. Sollte sich die Frage jedoch auf JAR-FCL 3.040 (c) beziehen, wird dieser Regelungsinhalt für die Tauglichkeitsklasse 2 derzeit mit Fliegerärzten und dem LBA mit dem Ziel einer eventuellen Änderung diskutiert.
In der Hoffnung Ihnen mit diesen Ausführungen einige Überlegungen und Hintergründe zu
Ihren Fragen näher gebracht zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold, MdB