Frage von Andreas M. • 05.08.2011
Antwort von Rainer Albrecht SPD • 08.08.2011
(...) Zu 1. Die Erhebung einer Zweitwohnsteuer für Gartenlauben lehne ich ab. Gartenlauben gelten nicht als Wohnsitz und sind nicht zum Dauerwohnen zulässig. (...)
(...) Zu 1. Die Erhebung einer Zweitwohnsteuer für Gartenlauben lehne ich ab. Gartenlauben gelten nicht als Wohnsitz und sind nicht zum Dauerwohnen zulässig. (...)