Frage an Raimund Haser von Stefan D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Haser,
Was halten sie von einer Klarnamenpflicht im Internet?
Sehr geehrter Herr D.,
sehr geehrtes Abgeordnetenwatch-Team,
In einem von mir verfassten und von der CDU-Fraktion verabschiedeten Grundsatzpapier zur Medienpolitik steht in dieser Frage folgendes: „Politischer Diskurs und Zugang zu freien und unabhängig recherchierten Informationen sind die Basis für eine lebendige und widerstandsfähige Demokratie. Lügen, Hetze, Verleumdung und Missachtung gesetzlicher und gesellschaftlicher Normen gefährden den Boden, auf dem eine pluralistische und offene Gesellschaft gedeiht. Die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Pressefreiheit hat im öffentlichen Raum dort ihre Grenzen, wo unter dem Deckmantel der Freiheit verfassungswidrige Parolen skandiert und menschenverachtendes Verhalten an den Tag gelegt wird. Selbiges gilt für die Verletzung von Eigentumsrechten, Verstöße gegen den Datenschutz oder das Urheberrecht sowie für andere Delikte, die im realen Leben tabu sind und geahndet werden, im Internet aber leider zum Alltag gehören.“
Auf der Basis dieser Grundsätze unterstütze ich jegliche rechtliche und ordnungspolitische Initiative, die klarmacht, dass in der virtuellen Welt die gleichen Gesetze herrschen wie im realen Leben - auch wenn dies aktuell noch nicht überall der Fall ist. In der realen Welt dulden wir zum Beispiel bei Demonstrationen oder Fußballspielen keine Vermummung. Wenn wir auf dem Nachhauseweg von der Polizei angehalten werden, zeigen wir selbstverständlich unseren Ausweis, sofern dieser verlangt wird. Der Staat nutzt Daten nicht willkürlich, nicht - wie andere im Netz - zu kommerziellen Zwecken. Sondern, um die Sicherheit aller zu erhöhen, um Hatespeech wo möglich einzudämmen und um das, was wir Recht und Ordnung nennen, auch in der virtuellen Welt durchzusetzen. Dafür muss der Rechtsstaat neue Wege gehen, mitunter auch das Recht haben, im begründeten Verdachtsfall Zugriff auf Daten von Nutzern zu haben. Oder gleich zu fordern, dass jeder mithilfe seines Namens eindeutig identifizierbar ist - zumindest in bestimmten Fällen wie zum Beispiel bei Meinungsäußerungen auf Plattformen oder in Nachrichtentools. Vieles, was derzeit an Regelungen kommt, mag noch unzulänglich und für die Netzgemeinde manchmal auch schwer verständlich sein. Aber das darf uns nicht davon abhalten, Selbstverständliches wie eine eindeutige Identifizierbarkeit im Netz wenn möglich auch gesetzlich einzufordern. Sie dient am Ende allen - auch jenen, die sie aus welchen Gründen auch immer ablehnen.
Beste Grüße aus Stuttgart
Raimund Haser
Mitglied des Landtags (MdL)