Wird die Antwort Ihres Ministeriums auf die Frage von Klaus W. am 15. September 2021 zum Thema Abschaffung der Toleranzgrenze bei der Fernerkundung hier veröffentlicht?
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
werden Sie die Antwort Ihres Ministeriums auf die Frage von Klaus W. am 15. September 2021 zum Thema Abschaffung der Toleranzgrenze bei der Fernerkundung und der daraus resultierenden massiven Erhöhung des Verwaltungsaufwandes hier veröffentlichen?
Art. 38 Abs. 4 VO 809/2014 besagt:
„Für alle Flächenvermessungen unter Nutzung von GNSS und/ oder Orthofotos wird ein einheitlicher Wert für die Puffertoleranz festgelegt. Zu diesem Zweck werden die verwendeten Messinstrumente für mindestens eine Validierungsklasse der Puffertoleranz unterhalb des einheitlichen Werts validiert. Der einheitliche Toleranzwert darf jedoch nicht größer als 1,25 m sein.“
Daraus folgt, dass der Toleranzwert nicht „Null“ sein darf. Warum weicht die Hessische EU-Zahlstelle von dieser Vorgabe ab, wenn die Meßgeräte wenigstens 0,5 m Toleranz haben und die Luftbildauswertung des Dienstleisters nicht valide ist?