Kontrollbericht Fernerkundung: Weshalb wird auf eine Toleranzgrenze verzichtet und Abweichungen von z.B. 24qm bei einem 2 ha Schlag bemängelt?
Sehr geehrte Frau Hinz,
derzeit werden wieder die Berichte der Fernerkundung mit den Betroffenen abgeglichen. Aufgrund des Wegfalls einer Toleranzgrenze für Kleinstabweichungen werden nun auch diese bemängelt. Dies führt zu einer wesentlichen Erhöhung der Mängel und damit auch zu einer wesentlichen Steigerung des Verwaltungsaufwands. Gleichzeitig ist es den kleinstrukturierten Landwirten mangels entsprechender Satelitentechnik nicht möglich, bei der Flächenbearbeitung diese Kleinstabweichungen zu erkennen. Weshalb wurde auf die Toleranz verzichtet und wie sollen die Landwirte diese Flächen erkennen/bearbeiten?
Sehr geehrter Herr W.,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an mein Ministerium – das Hessische Ministerium für Umweltschutz, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das ist notwendig, weil für diese Antwort fachliche Informationen im Ministerium angefordert werden müssen. Schicken Sie Ihre Frage einfach an ministerin@umwelt.hessen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Priska Hinz