In Anbetracht des Artensterbens und dem Verlust an Biodiversität hält Ihr Amt weiterhin am absoluten Dünge und Kalkungsverbot bei der Grünlandextensivierung D.1 fest. Welche Ziele verfolgen Sie damit?
Viele kleine und mittlere Grünlandbetriebe sind aus Existenzgründen auf die Halm D.1 Förderung angewiesen. Sie beinhaltet ein absolutes Dünge und Kalkungsverbot. Nur bei hoch gedüngten Wirtschaftsweiden ergibt es einen Sinn durch Entzug von Nährstoffen die Fläche auszumagern und das Gras zurückzudrängen um konkurrenzschwache Arten zu fördern. Das trifft auf viele Hessische Wiesen nicht zu. Durch jahrelangen Nährstoffentzug sind diese in einem so schlechten Zustand das sich auch genügsamere Arten auf diesen Flächen nicht mehr halten können. Außerdem kommt es durch Basenentzug zur Versauerung des Bodens den nur noch wenige Spezialisten tolerieren und durch den niedrigen Ph-Wert werden vermehrt Schwermetalle freigesetzt. Warum wird D.1 nicht an eine Aktuelle Bodenanalyse gekoppelt, bei einem Nährstoffüberangebot ein Düngeverbot ausgesprochen und bei Unterversorgung eine dezente Düngung oder Kalkung erlaubt um dem durch das Förderprogramm mit verursachten Artensterben entgegenzuwirken?