Frage an Priska Hinz von Helmut M. bezüglich Bundestag
Warum ist keine Einigung zu erreichen den Bundes - und den Landtag in Hessen auf die eigentlich geforderte Größe zu begrenzen? Hat man in der Politik Angst, dass einige Abgeordnete ihr Mandat verlieren? Sie sollten bedenken, dass die ganze Angelegenheit den Steuerzahler Millionen von Euro kostet.
Sehr geehrter Herr Moos,
die personalisierte Verhältniswahl ist ein komplexes Konstrukt, das Elemente des Mehrheitswahlrechts (Direktkandidaten für jeden Wahlkreis) mit dem Verhältniswahlrecht, das die politischen Strömungen in der Bevölkerung besser abbilden kann, verbindet. Dieses Prinzip hat sich in Deutschland bewährt und ist allgemein akzeptiert, hat in der aktuellen Form allerdings den Nachteil, dass im Falle, dass eine Partei oder Wählergruppe mehr Mandate durch direkt gewonnenen Wahlkreise erlangt hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis proportional zustehen, ein Ausgleich durch zusätzliche Sitze im Bundestag geschaffen wird, wodurch der Bundestag – wie sie zurecht kritisieren – nach den letzten Wahlen immer größer geworden ist. Veränderung an diesem komplexen Konstrukt, sind allerdings nicht einfach und die Folgen müssen gründlich abgewogen werden.
Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im vergangenen Herbst zusammen mit der FDP und der Linken einen sehr sinnvollen Vorschlag gemacht, wie die Vergrößerung des Bundestags durch Überhang- und Ausgleichsmandate in Zukunft verhindert werden kann. Dabei sollte das System der personalisierten Verhältniswahl erhalten bleiben, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 moderat verringert werden, das Verhältnis von Listen- und Direktmandaten zugunsten der Listenmandate verschoben werden und gleichzeitig die Gesamtsitzzahl leicht auf dann 630 Sitze erhöht werden. Obwohl dieser Vorschlag das bestehende, bewährte und allgemein akzeptierte System der personalisierten Verhältniswahl erhalten will und minimalinvasive Anpassungen empfiehlt, um ein „Aufblähen“ des Parlaments zu verhindert, fand der Gesetzentwurf leider keine Mehrheit. Gleichwohl hoffen wir auf eine Verständigung mit den Regierungsfraktionen, um eine Einigung in dieser Frage bis zum Jahresende zu erreichen.
Von Hessen verfolgen wir mit Interesse die Diskussionen im Deutschen Bundestag. Auch bei uns in Hessen sieht die derzeitige Gesetzeslage Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Ob die Änderungen, die im Bundestag möglicher Weise beschlossen werden, Vorbildcharakter für Hessen haben können, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Unabhängig davon wurde bei der letzten Änderung des Landtagswahlgesetzes am Ende der 19. Wahlperiode eine Wahlkreiskommission vom Präsidenten des Hessischen Landtags ernannt, die nach Auswertung der hierfür relevanten Daten über Bevölkerungszahlen den Landtag über diese unterrichten und Vorschläge unterbreiten wird, wie die Wahlkreise zukünftig zugeschnitten sein könnten. Bei einer Verringerung der Wahlkreise und einer damit verbundenen Verringerung von Direktkandidaten ist aus unserer Sicht zu beachten, dass die ländlichen Gebiete Hessens auch weiterhin in ausreichendem Maß im Hessischen Landtag repräsentiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Priska Hinz