Frage an Priska Hinz von Bernhard K. bezüglich Verbraucherschutz
In einer aktuellen Auflistung der Berliner Morgenpost steht, daß Bündnis 90 /Die Grünen in Vereinsheimen, Konzerthallen, und Discos kein Rauchverbot für nötig hält, sondern erwartet, daß sich Besucher weiterhin freiwillig die Gesundheit von aktiven Nikotinsüchtigen ruinieren lassen.
Oder ist Rauch an den genannten Orten etwa nicht gesundheitsschädigend?
Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,
ich habe den von Ihnen erwähnten Artikel in der Berliner Morgenpost gelesen und kann dazu sagen, dass die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in puncto Nichtraucherschutz seit langem eine sehr deutliche Auffassung vertritt. Sicherlich kann es aber auf Länderebene oder bei Einzelpersonen durchaus andere Ansichten geben, insbesondere vielleicht über den einzuschlagenden Weg, um das ja für alle unstrittige Ziel zu erreichen.
Die grüne Bundestagsfraktion spricht sich eindeutig für den Nichtraucherschutz in allen Gebäuden aus, in dem Nichtraucher der Gefahr des Passivrauchens ausgesetzt sein könnten. Da eine Entscheidung über generelle Rauchverbote im besonders betroffenen Gaststättengewerbe bei den Ländern liegt, hat sich meine Fraktion auf Bundesebene darauf konzentriert, den dringend gebotenen Nichtraucherschutz über das Arbeitsschutzgesetz durchzusetzen. Nach unseren Vorstellungen wäre mit den entsprechenden Änderungen überall, wo mehrere Menschen angestellt arbeiten, Rauchen in Zukunft verboten. Dies gilt also dann selbstverständlich auch in Diskotheken und Konzerthallen und wohl auch in den allermeisten Vereinsheimen. Sobald jedoch ein Verein keine Angestellten beschäftigt und Vereinsräume nutzt, ist es sozusagen sein Hausrecht, das Rauchen zu gestatten, wie Sie es in Ihrer Privatwohnung auch dürften.
Ich denke, dass eine bundesweite Regelung über das Arbeitsschutzrecht erreichen könnte, was wir alle anstreben: Dass kein Nichtraucher mehr durch Passivrauchen seine Gesundheit gefährdet.
Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN glaubt nicht, dass ein umfassender Nichtraucherschutz durch freiwillige Vereinbarungen oder Nichtraucher-Zonen erreicht werden kann. Deshalb können Sie davon ausgehen, dass wir uns weiterhin für eine möglichst weitreichende und bundesweit gültige Regelung einsetzen. Des Weiteren werde ich mich dafür stark machen, dass es auch in Hessen, soweit die Länder zu entscheiden haben, zu einer befriedigenden Regelung kommen wird.
Herzliche Grüße
Priska Hinz