Frage an Priska Hinz von Werner R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Priska Hinz,
falls Sie wieder Regierungsverantwortung übernehmen sollten, werden Sie die unsinnige Schonzeit für die Prädatoren Fuchs und Waschbär - nicht der selbstverständliche Elternschutz ist hier gemeint - zum Schutz der Singvögel, Reptilien, Lurche und des Niederwildes wieder beenden?
Guten Tag,
der Fuchs fällt unter das in § 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) verbriefte Jagdrecht auf wildlebende Tiere. Zum Wild zählen alle in § 2 BJagdG aufgeführten Tierarten. Der Fuchs kann nach Bundesrecht ganzjährig bejagt werden, wobei die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere nach § 22 Abs. 4 BJagdG bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere mit der Jagd zu verschonen sind. Des Weiteren können die Länder abweichende Jagd- und Schonzeiten festlegen. Gemäß § 1 der Hessischen Jagdverordnung unterliegt somit in Hessen auch der Waschbär dem Jagdrecht.
In Hessen ist eine Schonzeit für den Fuchs vom 1. März bis zum 14. August und für den Waschbär vom 1. März bis zum 31. Juli festgelegt. Diese Schonzeiten dienen insbesondere dem Tierschutz und ermöglichen den Tieren eine ungestörte Aufzucht der Jungen. Außerhalb dieser Schonzeit kann und sollen Fuchs und Waschbär intensiv bejagt werden.
Die Landesregierung erkennt aufgrund des Prädationsdruckes auf viele andere Arten den Nutzen der Fuchs- und Waschbärbejagung grundsätzlich an und hält die aktuelle Bejagungsmöglichkeiten für ausreichend. Lediglich in besonderen Gebieten wurde zum Schutz gewisser schützenswerter Arten die Schonzeit aufgehoben, um den Prädationsdruck auf diese Arten weiter zu reduzieren. Zur Aufzucht notwendige Elterntiere sind nach wie vor geschont. Derzeit sind keine Änderungen dieser Regelung geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Priska Hinz