Frage an Priska Hinz von Bernd J. N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gemäß der beschlossenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, sollen alle Telekommunikationsgesellschaften und Internetprovider in den EU-Staaten verpflichtet werden, die Verkehrsdaten aller Telekommunikationsvorgänge und Internetnutzungen aller Kundinnen und Kunden für mindestens sechs und bis zu 24 Monate zu speichern.
Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Nink,
anbei finden Sie eine Pressemitteilung meiner Kollegen Jerzy Montag und Christian Ströbele zu dem von Ihnen angesprochenen Thema, sowie einen Link auf die Website der Bundestagsfraktion, auf der wir unseren Gesetzentwurf zur Teklekommunikationsüberwachung vorstellen.
http://www.gruene-bundestag.de/cms/innen_recht/dok/161/161686.htm
Ich denke, unsere Haltung zu Ihrer Frage wird dadurch ausführlich dokumentiert.
Ich wünsche Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.
Herzliche Grüße
Priska Hinz