Frage an Priska Hinz von Klaus H. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Hinz,
wurde mal geprüft, ob eine Frauenquote mit Art. 3 Abs. 3 GG vereinbar ist?
Sehr geehrter Herr Hofmann,
vielen Dank für Ihre Mail.
Zunächst, Art. 3 Abs. 3 sagt: niemand darf benachteiligt werden.
Ihre Nachfrage nach der Vereinbarkeit einer Frauenquote ist im Art. 3 Abs. 2 geregelt. Dieser sagt: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Die Quote ist ein Instrument, das auf die tatsächliche Benachteiligung von Frauen in der Gesellschaft reagiert und den Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes konsequent umsetzt. Der Staat ist in der Pflicht, die Durchsetzung von Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Dazu sind auch zeitlich befristete positive Maßnahmen, wie die Mindestquotierung, die Frauen bevorzugt, geeignet und möglich. Gleichstellung heißt für uns, uns für gleiche Ausgangsbedingungen einzusetzen und nicht ungleiches gleich zu behandeln.
Frauen werden derzeit benachteiligt, daher könnte der Staat mit einer Quote eingreifen. Männer werden dadurch nicht benachteiligt, da sie derzeit überproportional in Führungspositionen vertreten sind.
Freundliche Grüße
Priska Hinz