Frage an Priska Hinz von andrea b. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hinz,
bei der Abstimmung zum sogenannten „Zugangserschwerungsgesetz“ bzgl. Kinderpornographie im Internet haben Sie sich der Stimme enthalten.
Die diesbezügliche Persönliche Erklärung nach §31 GOBT der 15 Grünen Abgeordneten dazu ist mir bereits bekannt, beantwortet aber nicht mein grundsätzliches Problem mit Ihrem Verhalten, das da lautet:
Wann ist ein Thema dringlich genug, um mit einem klaren NEIN beantwortet zu werden?
Ihr Engagement bzgl. KiPo ist mehr als löblich, aber das verabschiedete Gesetz beendet die grundgesetzlich verbürgte Gewaltenteilung und öffnet der Zensur Tür und Tor. Hingegen wurde von mehreren kompetenten Seiten wiederholt verdeutlicht, dass das Z.-Gesetz nicht nur kein einziges Kind schützt sondern im Gegenteil die Täter/Seitenbetreiber warnt. Alle Bedenken, die Sie in der Persönlichen Erklärung formulieren, sind durch Expertenaussagen mehrfach widerlegt.
Sie lassen nun also ein Gesetz passieren, dass keinerlei Nutzen bringt, im Gegenzug aber die Rechte eines jeden Internetnutzers empfindlich einschränkt und ihn potentiell kriminalisiert. Mit Ihrer Ein-Punkt-ansonsten-egal-Position der Enthaltung nehmen Sie solche Kollateralschäden billigend in Kauf.
Darum noch einmal meine - generelle -Frage zur Urteilsfindung:
Wie dramatisch muß sich ein Szenario darstellen, damit Sie bei einer Güterabwägung wirklich klar Stellung beziehen und deutlich mit NEIN abstimmen?
Sehr geehrte Frau Baranski,
ich stimme mit Nein, wenn ich der Meinung bin, dass ich mit diesem Verhalten meine Position am besten ausdrücken kann. Wenn sich daran Zweifel ergeben, dann muss ich mein Stimmverhalten überdenken und kann zu einer Enthaltung kommen. So ist es in diesem Fall geschehen.
Ich habe Zweifel, ob das Gesetz allen rechtsstaatlichen Voraussetzungen entspricht, halte aber die Intention des Gesetzes für richtig. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, Straftaten müssen geahndet werden. Kinderpornografische Inhalte und die Verbreitung derselben sollen im Internet eingedämmt und deren Nutzung eingeschränkt werden. Dazu dient in erster Linie die Löschung der entsprechenden Seiten. Die Sperrung von Seiten als Notmaßnahme und temporäre Überbrückung bis zur Löschung kann aus meiner Sicht notwendig sein. In diese Richtung ist der Gesetzentwurf geändert worden, deshalb konnte ich ihn bei aller Kritik nicht vollständig ablehnen.
Wir Grünen haben zusätzlich einen eigenen Antrag eingebracht, der eine allgemeine Zensur und ensprechende Infrastrukturmaßnahmen ablehnt. Diesem Antrag habe ich selbstverständlich zugestimmt. Den Wortlaut des Antrags finden Sie unter: http://www.gruene-bundestag.de/cms/default/dokbin/290/290100.ea_kinderpornographie.pdf
Herzliche Grüße
Priska Hiunz