Frage an Priska Hinz von Manuel B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hinz,
da ich gesehen habe, dass sie Mitglied im Unterausschuss Neue Medien sind, stelle ich meine Frage direkt an Sie:
Ihre Partei wirbt damit (ähnlich wie die FDP), eine Bürgerrechtspartei zu sein und sich eben für Freiheit und die Rechte des Bürgers einzusetzen. Vor der Abstimmung zum Zugangserschwerungsgesetz hörte man aus Ihrer Partei medienwirksam, dass die Grünen als Bürgerrechtspartei selbstverständlich gegen die Errichtung einer solchen Internetzensur-Infrastruktur sind.
Nun ist mir aber aufgefallen, dass es in Ihrer Partei ganze 15 Leute (29%!) gab, die statt gegen das Gesetz zu stimmen, sich enthalten haben, unter anderem auch Sie. Wieso haben Sie also, wenn Sie sich in der Bevölkerung schon als Bürgerrechtspartei darstellen, nicht wie es die FDP getan hat, geschlossen gegen das Gesetz gestimmt?
Haben Sie dieses Gesetz einfach nicht richtig verstanden und finden es im Kern vielleicht sogar gut oder aus welchem Grund die Enthaltungen?
Viele Grüße
Manuel Bieh
Sehr geehrter Herr Bieh,
bereits im Vorfeld der Abstimmung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, hat die Diskussion über einen geeigneten Weg für ein wirkungsvolles Vorgehen gegen Kinderpornographie hohen Wellen geschlagen.
Es ist naheliegend, dass Diskussionen in einem solchen Themenfeld kontrovers laufen. Denn wir bewegen uns hier in einem enormen Spannungsverhältnis zwischen Freiheits- und Schutzrechten.
Auch wir, die wir uns bei der Abstimmung zum Gesetzesentwurf enthalten haben, wollen selbstverständlich keinen Abbau des Rechtsstaats oder die Aufweichung von Grundrechten. Deshalb konnten und wollten wir dem Gesetz nicht zustimmen. Auf der anderen Seite steht der erforderliche Einsatz für den Kinderschutz. Kindern gebührt in ganz besonderer Weise der Anspruch auf Schutz und Unversehrtheit. Dies wird nicht zuletzt daran deutlich, dass mittlerweile fast die Hälfte der Opfer von Kinderpornographie unter fünf Jahre alt ist.
Der Anspruch auf eine zweifelsfrei rechtsstaatliche, verhältnismäßige und effektive Bekämpfung dieses Delikts im Internet – als ein Beitrag zu einem umfassenden Kinderschutz - sollte daher nicht aufgegeben werden. Dem wollten wir durch unsere Enthaltung bei der gestrigen Abstimmung Ausdruck verleihen. Wir haben zudem eine persönliche Erklärung zur Abstimmung im Deutschen Bundestag abgegeben.
Wir hoffen auf Respekt für diese Entscheidung, die von uns nicht leichtfertig getroffen worden ist. Nicht jeder hat sich wohl der Entscheidung stellen wollen – so erklären wir es uns zumindest, dass von der FDP-Fraktion 7 und von der Fraktion DIE LINKE sogar 17 Abgeordnete gar nicht zur Abstimmung erschienen sind.
Herzliche Grüße
Priska Hinz
P.S. Den Wortlaut der Persönlichen Erklärung finden auf meiner Homepage unter: http://www.priska-hinz.de/cms/default/dok/290/290673.persoenliche_erklaerung_nach_31_gobt_zur.html