Hallo Frau Schneider, Sie hatten im Wahlkampf bei uns auf dem Land großflächig und vollmundig einen massiven ÖPNV-Ausbau angekündigt. Nun sind sie in der Regierungsverantwortung und was ist passiert
Wie Ihnen u.a. hinlänglich bekannt, ist seitdem der ÖPNV bei uns zurückgebaut worden!
Sie hatten sich ja mal als workaholic bezeichnet.
Was haben Sie seitdem konkret in diesem Ihrem Kernthema bewegt? Passiert ist hier wie gesagt nur etwas im negativen Sinne!
Ich würde mich daher darüber freuen, wenn Sie endlich tätig werden und Ihre konkreten, zeitnahen Handlungsschritte offenlegen.
Danke!
Guten Abend,
wir haben uns eine Menge für die Stärkung des Nahverkehrs gerade auch im ländlichen Raum vorgenommen. Da geht es zum einen um mehr Mittel und eine bessere Verteilung der Mittel Richtung Nahverkehr (u.a. Novelle NNVG und Novelle NGVFG), da geht es um den Ausbau des Angebots und des Netzes (z.B. Neuer Reaktivierungsprozess, um stillgelegte Bahnstrecken zurück ans Netz zu holen) und um einen bezahlbaren Zugang zu Mobilität (z.B. unser 29-Euro-Ticket). Manches haben wir bereits auf den Weg gebracht, anderes werden wir in den kommenden Jahren umsetzen. Hier eine Auswahl:
bereits beschlossen haben wir:
- Mit einer Finanzspritze in Höhe von 2,2 Millionen Euro für den Nahverkehr hat das Land Stadt und Landkreis Göttingen Anfang des Jahres unterstützt (insgesamt 79 Millionen Eurp für Niedersachsen). Die Zuschüsse flossen sowohl in die Grunderneuerung beziehungsweise den Neubau zahlreicher Bushaltestellen sowie in die Beschaffung von sieben neuen Omnibussen. Haltestellen sind dabei unter anderem in den Bereichen Rhumspringe/Klein Lengden/Niedeck finanziert worden. Mehr Infos dazu finden Sie hier: https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/land-foerdert-busse-und-haltestellen-im-kreis-goettingen-92039043.html
- Die Einsetzung des Lenkungskreises und die Wiederaufnahme des Prozesses zur Streckenreaktivierung (Link: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_02500/00501-01000/19-00535.pdf )
- Novelle NNVG, um die Bundes-Regionalisierungsmittel an die Aufgabenträger weiterzugeben (In § 7 Abs.1 und Abs. 5 NNVG ist die Weitergabe der vom Bund zur Finanzierung des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel an die SPNV-Aufgabenträger und an die Aufgabenträger des ÖPNV geregelt. Da der Bund zum Ende des Jahres 2022 den Ländern einen zusätzlichen Betrag durch eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes zur Verfügung stellt und diesen bis 2031 fortschreibt, ist eine Anpassung des NNVG notwendig, um diese Mittel nach dem bestehenden Schlüssel weiterzugeben. Link: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_02500/01001-01500/19-01144.pdf )
In der Legislaturperiode haben wir u.a. noch vor:
- Mobilitätsgarantie in Modellregionen durchführen, d.h. höhere, regelmäßige, alltagstaugliche Taktung und Anbindung an den Nahverkehr.
- Einführung 29-Euro-Ticket – bezahlbare Mobilität für Auszubildende;
- 2. Novelle NNVG, um Regionalisierungsmittel für den Nahverkehr fairer an die Aufgabenträger zu verteilen, die Mittel zu dynamisieren und in Teilen auch zu erhöhen;
- Novelle NGVFG – Mittel von Straße zum ÖPNV verteilen; statt wie bisher 50 Prozent der Mittel sollen es künftig 60 Prozent für den ÖPNV und nur 40 Prozent für die Straßen sein.