Pinar Cetin
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Frage von K. M. •

Frage an Pinar Cetin von K. M. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrte Frau Cetin,

in Deutschland sorgt man sich über die Lage der Gebetshäuser (Kirchen, Synagogen) Staaten mit Bevölkerungen muslimischer Mehrheit. "Dürfen denn Gebetshäuser frei handeln?" "Sind denn die Gebetshäuser auch sicher von Übrgriffen?" etc.

Nun stelle ich Ihnen die Frage: Wie sieht es mit den muslimischen Gebetshäusern hier von Deutschland speziell in Berlin aus? Werden die Moscheen überhaupt vom Staat als Gebetseinrichtungen, Gebetshäuser, Moscheen oder als Vereine und Begegnungsstätte anerkannt?

Dürfen die Moscheen mit dem Gebetsruf (Athan) zum Gebet aufrufen wie in Jordanien z.B die Glocken der Kirchen läuten?

Wie würden Sie als Abgeordnete mit dem Thema Gebetshäusern im Allgemein umgehen?

Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrter Herr M.

Moscheen haben in Berlin "nur" den Status eines einfachen Vereins. Sie sind
keine Religionsgemeinschaft, weil der Islam keine Anerkennung als
Religionsgemeinschaft genießt. Das soll sich hoffentlich ändern, dafür
werde ich mich einsetzen.
Leider gibt es in Berlin, wie auch in anderen Orten in Deutschland,
Übergriffe auf Moscheen. In Berlin darf auch der Gebetsruf/Athan nicht
öffentlich ausgerufen werden.

Ich wünsche mir und setze mich bereits seit längerer Zeit dafür ein, dass
der Islam als Religionsgemeinschaft anerkannt wird und demzufolge
muslimische Friedhöfe, islamische Seelsorge für Gefangene, für Kranke im
Krankenhaus, für Soldaten in der Bundeswehr uns ähnliches eine
Selbstverständlichkeit wird.

Es gibt in Deutschland viele Muslime, somit gehören auch Moscheen zum
Stadtbild dazu.

Mit freundlichen Grüßen
Pinar Cetin