Frage an Pia Hermans von Wolfgang F. bezüglich Familie
Wie stehen Sie zu der Forderung von Sozialverbänden (u. A. KAB) zum Ladenöffnungsgesetz.
Insbesondere zu nachfolgenden Punkten:
• Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag von längstens 6:00 bis 20:00 Uhr.
Grundsätzlich keine Nachtarbeit im Verkauf!
• Ladenschluss am Samstag spätestens um 18:00 Uhr.
• Zusätzliche Öffnungszeiten am Sonntag nur anlassbezogen und nur an maximal 4
Sonntagen pro Jahr pro Gemeinde bzw. Stadt. Sonntage nach Totensonntag bis zum Ende
des Kalenderjahres dürfen nicht freigegeben werden.
Sehr geehrter Herr Funke,
Die Ladenöffnungszeiten sollten unangetastet bleiben, und nichtwieder eingeschränkt werden. Das Ladenöffnungsgesetz von 2006 ist recht liberal.Danach können an Werktagen die Geschäfte von 0:00Uhr bis 24:00Uhrgeöffnet haben. In diesem Rahmen sollte es den Betreibern überlassenbleiben, wann sie ihr Geschäft betreiben.
Mit besten Grüssen
Pia Hermans