Frage an Philipp Tacer von Ilona I. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Tacer,
Datenschutz gibt es nach meiner Erfahrung vor allem auf dem Papier , dies hat mit der Realität nichts zu tun. Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals Datenschutzverletzungen jemals strafrechtlich Konsequenzen hatte (Staat, Lidl, Telekom, Bundesbahn etc.).
Die SPD hat seinerzeit zusammen mit den Grünen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschlossen.
Nach PRISM und Tempora würde mich sehr interessieren, wie Sie zur Datensicherheit von Millionen sensibler Krankheitsdaten der gesetzlich Versicherten stehen. Wird die SPD unter Einbeziehung der jetzt bekannt gewordenen Spionageaffäre ihre Einstellung ändern und den Stopp der Karte erwägen?
Die Karte hat nur Geld gekostet wird dem Versicherten keinen Nutzen bringen, der muss sie zwar bezahlen, ein Mitspracherecht hat er jedoch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Ihme
Sehr geehrte Frau Ihme,
für Ihre konkrete und interessante Anfrage vom 26.08.2013 danke ich Ihnen. Dass die SPD in ihrem Wahlprogramm vielfach auf die Notwendigkeit des Datenschutzes eingeht und Lösungen anbietet (z.B. unter den Punkten 21:4, 62:4, 93:4; 99:3 und 100:2), soll nicht meine Antwort auf Ihre Anfrage sein. Eingangs darauf hinzuweisen halte ich aber ergänzend für hilfreich und zulässig.
Die neuesten Enthüllungen über die Abschöpfung von Daten jeder Art außerhalb Deutschlands werden mit Sicherheit der Debatte um den Datenschutz einen großen Schub verleihen. „Neuland“ ist der rechtwidrige Umgang mit Daten für die SPD nicht, aber die Dimension des ungewollten, teils kriminellen Umgangs mit diesen Daten hat zweifellos nicht nur Erstaunen, sondern Erschrecken ausgelöst. Die SPD will und wird das aufgreifen; dafür werde ich mich auch persönlich einsetzen, wenn die Wählerinnen und Wähler mir das Mandat dafür erteilen.
Innere Sicherheit und Datenschutz zerren wechselseitig an den generellen und individuellen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Die Balance beider Aspekte herzustellen, ist daher ein Dauerthema. Da ist nichts abzuhaken, schon gar nicht auf Dauer. Zum Thema Digitale Gesellschaft und Datenschutz habe ich mich kürzlich erst auf einer Veranstaltung in Düsseldorf mit Frau Gesche Joost aus dem Kompetenzteam von Peer Steinbrück austauschen können. Die SPD steht für eine moderne Datenschutzpolitik, die den technologischen veränderungen unserer Gesellschaft Rechnung trägt und Bürger schützt.
Sie haben konkret nach Problemen gefragt, die im Zusammenhang mit der Patientenkarte auftreten können. In diesem Zusammenhang sprechen Sie zur Recht an, dass zumeist die Patientin, der Patient keinerlei Einfluss auf die über sie oder ihn dort gespeicherten Daten hat. Daher sind für uns Art und Umfang der gespeicherten Daten mehr als nur ein Unterfall der oben angesprochenen Balance, die eben nicht nur für die im vorstehenden Absatz genannten Fliehkräfte stets gewährleistet sein muss.
Ich bekenne mich dazu, dass die Patientenkarte einen grundsätzlichen Nutzen hat, auf den wir nicht verzichten können. Im Vordergrund steht für mich dabei, dass sie bei Notfällen lebensrettende Informationen beinhaltet. Gerade die zunehmende Mobilität vieler Menschen verhindert es, unerlässliche Informationen jederzeit bei einem behandelnden Arzt abfragen zu können. Zudem ermöglicht die korrekte Verwendung der Patientenkarte, auf unnötige Doppeluntersuchungen zu verzichten. Auch dieser Gesichtspunkt ist angesichts der gesamten Kosten des Gesundheitswesens für mich durchaus von Belang.
Ein Patentrezept gegen den Missbrauch von Patientendaten kann ich Ihnen redlicher Weise nicht anbieten. Verschiedene Strategien wurden nicht nur von der SPD dazu erwogen. Zu diesen zählt u. a., den vorsätzlichen oder fahrlässigen Missbrauch durch jene, die als medizinisches Personal mit solchen Daten umgehen, hart zu sanktionieren. Dasselbe gilt natürlich auch für jene, die bei den Krankenkassen und anderen Einrichtungen Zugriff auf Ihre Daten haben. Auch sollen die Patienten wissen, welche Informationen über sie auf dieser besonderen Karte gespeichert sind. Ein begründetes Widerspruchsrecht halte ich persönlich für richtig und ohne besonderen Aufwand für umsetzbar. Auch möchte ich mich dafür einsetzen, bei jenen, die mit diesen Daten umzugehen haben, die Sensibilität für die Besonderheit gerade von Krankendaten deutlich zu steigern. Oft sind es gedankenlose oder stressbedingte Nachlässigkeiten, die neben dem direkten Lesen der Daten durch unberechtigte Dritte, oder gar ihrem Verkauf, zum Bruch des Arzt- und Patientengeheimnisses führen. Ich darf in diesem Zusammenhang nur anklingen lassen, dass es leider auch ein Spiegelbild unserer gesellschaftlichen Verhältnisse aufscheinen lässt, wie wir als solche mit sensiblen Daten anderer umgehen. Diskretion ist keine Geheimniskrämerei, und der Wunsch, dass sie bitte auch im Alltag gewahrt werden möge, ist kein Eingeständnis dessen, etwas zu verbergen zu haben.
Es entspricht meiner demokratischen Grundhaltung, die mich abschließend erklären lässt, dass es allein den Wählerinnen und Wählern vorbehalten ist, darüber zu entscheiden, ob meine Partei und ich sich für die fortlaufende Balance von Schaden und Nutzen regierend einsetzen können. Aber auch in jedem anderen Fall würde ich mich künftig dafür einsetzen, dass die unbestreitbaren Probleme, die die jeweils zu Gebote stehenden Technologien auch aufwerfen, nicht als erledigt oder gar nicht existent verkündet werden. Um das Ziel zu erreichen, einen regelmäßig anzupassenden, grundsätzlichen Ordnungsrahmen zu setzen, der Verbraucher schützt und die Meinungsvielfalt gewährleistet, ist das Ausrufen eines Endes der Debatte aber gänzlich falsch und fördert den Verdacht, warum auch immer gerade dort Transparenz zu verweigern, wo sie ohne Not gepflogen werden kann.
Für ergänzende Fragen stehe ich Ihnen gerne weiterhin als Ihr Ansprechpartner und SPD-Kandidat für den Wahlkreis Düsseldorfer-Nord zur Verfügung.
Ihr
Philipp Tacer