Frage an Philipp Scherer von Rita K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Scherer,
bei meiner Frage an Sie geht es darum, zu wissen, wie Sie zum Tierschutz im Allgemeinen, zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) im Besonderen stehen, und womit Sie gedenken, den Schutz der Tiere, (insbesondere der Schächttiere) der seit 01.08.2002 im Grundgesetz Art 20a
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
verankert ist, konsequent durchzusetzen?
In all den sieben Jahren seit der Gesetzesänderung konnte nicht eine einzige Verbesserung für die Tiere erzielt werden.
Darum wäre es sehr von Vorteil, wenn Sie sich außerdem für ein Verbandsklagerecht einsetzen würden. Damit hätten Tierschutzorganisationen, genau wie Natur- und Umweltschutzverbände die Möglichkeit, die Rechte der Tiere einzuklagen.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus bestens.
Freundliche Grüße
Rita Kleb
PS: Tierschutz ist als Themenbereich nicht einmal aufgeführt, entsprechend halbherzig wird er auch behandelt!)
Sehr geehrte Frau Kleb,
als Tier- und Naturfreund (ehemaliger Reiter und Pfadfinder) befürworte ich Tierschutz und artgerechte Tierhaltung.
Das Schächten ist für mich schon deshalb nicht akzeptabel, weil ich eine strikte Trennung von Staat und Kirche befürworte. Somit darf es auch keine Ausnahmen für Religionsgemeinschaften geben. Ich sehe auch keinen Grund, warum das Töten des Tieres nicht durch eine leidverringernde Maßnahme, wie die vorherige Betäubung durchgeführt werden sollte.
Da die Tiere und die Natur ihre zuerkannten Rechte nicht selbst verteidigen können, brauchen sie einen Anwalt, der das für sie übernimmt. Diese Funktion können meiner Meinung nach die Natur- und Tierschutzverbände am besten übernehmen. Sie haben Recht. Hier besteht eine Gesetzeslücke und ich werde mich als Abgeordneter dafür einsetzen diese zu schließen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Scherer