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Philipp Raulfs
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Philipp Raulfs von Wolfgang S. bezüglich Senioren

In Absprache mit der Heimaufsicht läßt das Seniorenheim DRK-Ackmanhaus Gifhorn (und das gilt wohl für den gesamten Landrkreis) Besuche im privaten Umfeld der Anwohner nicht zu, obwohl die Verordnung der Ministerin dies seit Anfang Juni zuläßt und dies sogar Anfang Juli auf mehrere Besucher erweitert hat. Erforderlich ist dafür ein Hygienekonzept. Das hat das DRK auch erstellt und anschließend bekundet, dass sie das selbst erstellte Hygienekonzept aus personellen Gründen nicht erfüllen kann!? Somit wird der Besuch im privaten Umfeld verweigert (Aushang beim DRK Heim). Dies ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt, da jeder meint, jetzt darf wieder besucht werden. Ich denke angesichts der Infektionslage im Landkreis, ist es unangemessen, das Grundrecht auf Wohnung und Selbstbestimmung weiterhin zu verweigern und entgegen den Verordnungen des Ministeriums zu handeln. Ich kann zwar jetzt meine Frau zu einer Spazierfahrt abholen (unter Androhung einer Quarantäne falls ein begündeter oder unbegründeter Verdacht besteht) oder sie unter Aufsicht halbstündlich überwacht im Großraum (das ist übrigens ein menschenunwürdiger Umstand!) besuchen. Das ersetzt aber auf keinen Fall den Besuch unüberwacht im privaten Umfeld in der ja eigenen Heimwohnung!

Im Gegensatz dazu weist die Heimaufsicht Braunschweig ausdrücklich darauf hin , das in den Heimen gemäß ministerieller Verordnung Besuche im privaten Umfeld mit entsprechenden Hygienevorgaben zuzulassen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass ein Hygienekonzept allein nicht das geeignete Mittel ist, das Recht von Bewohnerinnen und Bewohnern an ihren Bewohnerzimmern übermäßig zu beschneiden. Das heißt, in Braunschweig wird die Besuchsregelung völlig konträr zum Landkreis Gifhorn im Sinne der ministeriellen Verordnung positiv umgesetzt.

Das Ministerium (Herr Gerth) sagt dazu, dass sowohl das Verhalten der Heimaufsicht Braunschweig, als auch das in Gifhorn rechtens ist (??), mit dem Hinweis, dass Gifhorn nicht den Intensionen der Ministerin folgt. Das liegt wohl daran, dass Hannover das in der Juni-Verordung noch von einem Besuchsrecht spricht, dieses Wort aber im letzten Update am 10. Juli kassiert hat. Ich denke Gifhorn geht durch diese Hintertür.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schröder,

vielen Dank für Ihren Hinweis zu den Regelungen für Besucherinnen und Besuchern des Friedrich-Ackmann-Hauses in Gifhorn. Der Eingriff des Staates in das Besuchsrecht an Seniorenheimen ist eine einschneidende Maßnahme, die sicherlich nur bei einem entsprechend hohen Infektionsgeschehen zu rechtfertigen ist. Ich habe Verständnis für den Wunsch nach Besuchen im privaten Umfeld.

Gleichwohl muss die Zulassung von Besucherinnen und Besuchern immer auch unter Berücksichtigung des Infektionsrisikos geschehen. Wie sie sicher wissen, sind ältere Menschen durch eine Ansteckung besonders gefährdet, daher sollte gerade in Seniorenheimen auf die Einhaltung der Hygieneregeln geachtet werden.

Wie Sie ausführen, ließ das Friedrich-Ackmann-Haus den Besuch zu Spazierfahrten oder Aufenthalten im Großraum zu, jedoch nicht in der eigenen Heimwohnung. Wenngleich ich Ihre Kritik an dieser Einschränkung persönlich verstehen kann, liegt damit – meinen Nachfragen zufolge – kein Verhalten vor, das gegen die Corona-Verordnung vom 10. Juli verstoßen würde. Gerne können Sie mir weitere Informationen über die aktuellen Regelungen am Seniorenheim zukommen lassen, damit ich mir mit Ihnen gemeinsam ein genaues Bild der Lage machen kann.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles Gute und weiterhin beste Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Raulfs

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