Frage von Gabriele D. • 10.08.2021
Sehr geehrter Herr Lübbert, Wie stehen Sie zu Tiertransporten? Was würden Sie daran verändern, bzw. besser machen ? Gibt es eine Begrenzungen für den Weg zum Schlachthof, was die Entfernung betrifft?
Antwort von Philipp Lübbert FREIE WÄHLER • 11.08.2021
Sehr geehrte Frau Dahnke,
die FREIEN WÄHLER haben im Kreistag Ludwigslust-Parchim dafür gesorgt, dass Tiertransporte auf Autobahnen überhaupt kontrolliert werden. 6 Jahre hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim eine pflichtige Aufgabe nicht erfüllt. Tierschutz ist für uns daher sehr wichtig. Tiertransporte aus Drittländern müssen verboten werden. Auch Lebendtransporte aus EU-Staaten müssen verboten werden. Es gibt eine Begrenzung der Transportzeit.
- Tiertransporte auf Straße, Wasser und Schiene werden – mit Ausnahmen – innerhalb der EU sind auf acht Stunden begrenzt. Bei längeren Transportzeiten müssen Ruhepausen eingehalten und die Tiere gefüttert und getränkt werden.
- Jeder, der gewerbliche Tiertransporte über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer vornimmt, benötigt einen entsprechenden Befähigungsnachweis und eine Zulassung.
- Die Beladedichte ist vorgegeben: beispielsweise braucht ein ausgewachsenes Rind mit über 550 Kilogramm Gewicht 1,3-1,6 Quadratmeter Platz im Straßen- oder Schienenfahrzeug.
- Die Gruppengröße ist bei nationalen Transporten begrenzt: In einem Abteil dürfen höchstens acht Rinder transportiert werden.
- Die Tiere müssen gesund und "transportfähig" sein. Kranke, verletzte, sehr junge oder hochtragende Tiere dürfen nicht transportiert werden.
- Es gibt Standards für die Ausstattung der Transporter, zum Beispiel bezüglich Belüftung, Temperatur und Luftfeuchtigkeit.