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Philipp Lübbert
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Frage von Gabriele D. •

Sehr geehrter Herr Lübbert, Wie stehen Sie zu Tiertransporten? Was würden Sie daran verändern, bzw. besser machen ? Gibt es eine Begrenzungen für den Weg zum Schlachthof, was die Entfernung betrifft?

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Dahnke,

die FREIEN WÄHLER haben im Kreistag Ludwigslust-Parchim dafür gesorgt, dass Tiertransporte auf Autobahnen überhaupt kontrolliert werden. 6 Jahre hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim eine pflichtige Aufgabe nicht erfüllt. Tierschutz ist für uns daher sehr wichtig. Tiertransporte aus Drittländern müssen verboten werden. Auch Lebendtransporte aus EU-Staaten müssen verboten werden. Es gibt eine Begrenzung der Transportzeit.

  • Tiertransporte auf Straße, Wasser und Schiene werden – mit Ausnahmen – innerhalb der EU sind auf acht Stunden begrenzt. Bei längeren Transportzeiten müssen Ruhepausen eingehalten und die Tiere gefüttert und getränkt werden.
  • Jeder, der gewerbliche Tiertransporte über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer vornimmt, benötigt einen entsprechenden Befähigungsnachweis und eine Zulassung.
  • Die Beladedichte ist vorgegeben: beispielsweise braucht ein ausgewachsenes Rind mit über 550 Kilogramm Gewicht 1,3-1,6 Quadratmeter Platz im Straßen- oder Schienenfahrzeug.
  • Die Gruppengröße ist bei nationalen Transporten begrenzt: In einem Abteil dürfen höchstens acht Rinder transportiert werden.
  • Die Tiere müssen gesund und "transportfähig" sein. Kranke, verletzte, sehr junge oder hochtragende Tiere dürfen nicht transportiert werden.
  • Es gibt Standards für die Ausstattung der Transporter, zum Beispiel bezüglich Belüftung, Temperatur und Luftfeuchtigkeit.