Frage an Philipp Lengsfeld von Stefan S. bezüglich Umwelt
Hallo Herr Dr. Lengsfeld,
Bitte erläutern Sie mir nachvollziehbar, wieso Sie gegen den Gesetzentwurf der Grünen für ein Verbot der umstrittenen Fracking-Methode gestimmt haben? Ist Ihnen überhaupt bewusst, was Sie damit unserer Umwelt und uns Menschen anrichten? Sie werden sicherlich gute Gründe haben.
Mfg
S. Schulze
Sehr geehrter Herr Schulze,
Die Debatte um das Thema Fracking in den letzten Jahren hat insgesamt zu einer Versachlichung beigetragen. Ich habe diese Debatte u.a. durch eine eigene Veranstaltung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis, die mir zum Thema geschrieben haben, begleitet. Dabei habe ich offen das Für und Wider mit ihnen diskutiert. Gerade für ein Land wie Deutschland sind Technologieoffenheit, ja Technologiefreundlichkeit wichtig, auch für die Zukunftsfähigkeit insgesamt. Aber wir dürfen nicht zu falschen Wenn-dann-Schlussfolgerungen kommen. Das heißt, wir dürfen nicht glauben, dass wir nicht mehr technologiefreundlich sind oder sein können, wenn wir bei einer Technologie, wie beim unkonventionellen Fracking, strenge Restriktionen setzen. Es ist wichtig, dass wir insgesamt ein technologiefreundliches Land bleiben. Dafür stehen wir als Union insgesamt – genauso wie wir für den Schutz von Mensch und Umwelt stehen; das steht für uns an vorderster Stelle.
Die Fracking-Technologie ist umstritten, sie hat viele Kritiker, wie sie gleichzeitig Befürworter hat. Wie in vielen anderen Bereichen brauchen wir m.E. eine staatliche Regelung zur Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern, zur Sicherheit der Umwelt, aber auch für die Planungssicherheit der Unternehmen. Diese Sicherheit ist jetzt gegeben. Die Fracking-Technologie wird in unkonventionellen Lagerstätten, Schiefer-, Ton- und Mergelgestein sowie Kohleflözgestein, zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl vollständig verboten. Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag – in welcher Zusammensetzung auch immer – auf Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik das Verbot. Auch für das konventionelle Fracking gelten zukünftig sehr strenge Vorgaben. Das konventionelle Fracking wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und Seen zur Trinkwassergewinnung vollständig untersagt. Grundwasserschutz hat absoluten Vorrang. Seit Jahrzehnten wird vor allem in Niedersachsen gefrackt. 95 Prozent des in Deutschland geförderten Erdgases werden in Niedersachsen gefördert. Vom Erlös der Erdgasförderung erhält das Land einen Anteil von rund 37 Prozent. Das entspricht in Niedersachsen 700 Millionen Euro – bei einer, rot-grünen Landesregierung. Die geologischen Voraussetzungen für Fracking sind bundesweit unterschiedlich. In Bayern wird die konventionelle Fracking-Technologie lediglich bei der Erschließung und Sanierung von Heilwasserquellen eingesetzt. Außerdem spielt die Technologie bei Geothermieprojekten eine wichtige Rolle, und das soll auch so bleiben. Wichtig ist, dass wir jetzt eine sichere und strenge Regelung haben. Deshalb habe ich dem Regierungsentwurf zugestimmt.