Frage an Philipp Lengsfeld von Karsten F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lengsfeld,
inwiefern können Sie es mit den Bürgerrechten vereinbaren, das der öffentliche Rundfunk Milliarden aus Zwangsgebühren plus Werbung eintreibt, unabhängig davon, ob man das Angebot nutzen möchte oder nicht. Dazu kommt das die Rundfunkanstalten in einem undurchsichtigen Geflecht an privaten Firmen beteiligt und durch die unangemessene Finanzierung Gehälter und Pensionen in astronomischer Höhe bezahlen können, von denen der Steuerzahler nur träumen kann. Wann wird auch in diesem Bereich endlich der Versuch unternommen so etwas wie Marktwirtschaft herzustellen. Hunderte von Fernseh- und Radiosender haben nichts mehr mit einer wie auch immer gearteten Grundversorgung zu tun, sondern sind ein Ausdruck quasi monopolistischer Marktmacht, die auch noch zu einem gutem Teil durch die Politik kontrolliert wird. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat bereits geurteilt, das z.B. der Kontrollrat des ZDF gegen das Grundgesetz verstößt. Trotzdem erfolgen keine Änderungen. Bereits im Dezember letzten Jahres wurde von einer Expertenkommission festgestellt, das der ÖRR dringend reformiert und das die Zwangsabgabe nicht mehr zu rechtfertigen ist. Eine Reaktion der Politik erfolgte bis heute nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Frehle,
Rundfunkpolitik fällt in der Bundesrepublik Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesländer. Insofern fehlt mir als Bundestagsabgeordneter auch die Möglichkeit, in diesem Bereich direkten Einfluss zu nehmen. Ich möchte Sie daher bitten, sich ebenfalls an Abgeordnete und Regierungsstellen auf der Landesebene zu wenden.
Der Rundfunkbeitrag versetzt die öffentlich-rechtlichen Sender in die Lage, kontinuierlich und unabhängig ein vielseitiges Programm der medialen Grundversorgung bereitstellen. Die prinzipielle Berechtigung eines gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht aus meiner Sicht nicht in Frage.
Allerdings sehe ich die momentane Lage der öffentlich- rechtlichen Medienlandschaft auch nicht unkritisch. Ausufernde Verwaltungsstrukturen und undurchsichtige Beteiligungen der Rundfunkanstalten an Produktionsfirmen tragen nicht dazu bei, die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags in der Öffentlichkeit zu steigern. Sollten hier Vorwürfe kartellrechtswidriger Absprachen zutreffen, ist eine Reform hin zu mehr Transparenz und unternehmerischer Zurückhaltung der Anstalten sicherlich angeraten.
Ich bin zuversichtlich, dass durch öffentlichen wie auch juristischen Druck Veränderungen erzielt werden können. Das von Ihnen angedeutete Beispiel der Besetzung der ZDF-Fernseh- und Verwaltungsräte zeigt ja, dass eine Kontrolle der Strukturen und Entscheidungen stattfindet. Die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes wurden mittlerweile auch umgesetzt.
Ähnliches gilt beispielsweise für die von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene Begrenzung des Online-Angebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Gerade hier hätte die Verwendung von Gebührengeldern zu einer nicht akzeptablen Besserstellung der öffentlich-rechtlichen Anstalten gegenüber privaten Wettbewerbern geführt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Philipp Lengsfeld