Frage an Philipp Lengsfeld von Lenz K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Lengsfeld,
mich interessiert wie sie zu den Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, gemeinhin auch Vorratsdatenspeicherung genannt, stehen.
Stimmen sie den Worten der Bundesdatenschützerin Andrea Voßhoff zu "Wenn ich den massiven Eingriff durch eine Vorratsspeicherung in die Persönlichkeitsrechte aller Bürger abwäge gegen den zu erwartenden Nutzen für die Sicherheit, kann ich eine solche Maßnahme nicht mehr befürworten."?
Sehen sie auch den massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ihrer Wähler und Wählerinnen?
Mit freundlichen Grüßen,
Lenz Köhl
Sehr geehrter Herr Köhl,
Sie haben mir als dem CDU-Bundestagsabgeordneten für Berlin-Mitte zum Thema ´Strafverfolgung mittels Auswertung von temporär gespeicherten Verbindungsdaten nach richterlicher Verfügung zur Unterstützung der Aufklärung einer schweren Straftat, z.B. eines Terrorakts´ geschrieben und mir Ihre Bedenken mitgeteilt. Die CDU als Partei der inneren Sicherheit verfolgt hier eine klare Linie. Wir unterstützen die Forderungen von Polizei und vielen Sicherheitsexperten nach wirksamen Mitteln zur Aufklärung von schweren Straftaten und wollen deshalb diesen Themenkomplex gesetzlich verankern. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Bevölkerung selbstverständlich zu beachten und zu bewahren.
Dies war eine zentrale Forderung zum Thema innere Sicherheit in unserem Wahlprogramm mit dem wir die Wahl gewonnen haben und auch in Mitte ein sehr gutes Ergebnis erhalten haben. Sie werden mir deshalb nachsehen, dass ich es gut und richtig finde, dass wir als Fraktion hier unser Wahlversprechen in Verhandlungen und mit Kompromissen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner SPD durch- und umsetzen. Ihre implizierte Kritik an einem zu massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Menschen in Deutschland, gern wird auch der Begriff ´Massenüberwachung´ benutzt, kann ich nicht teilen. Selbst wenn Sie mit der Datenschutzbeauftragten Frau Vosshoff natürlich ein wichtige Stimme ins Feld führen. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass der Beauftragte für einen bestimmten Bereich einen schärferen, aber auch etwas engeren Blick hat, also die vollen Verantwortungsträger. Der Gesetzgeber bemüht sich diesen Eingriff so gering wie möglich zu gestalten, so werden Verbindungsdaten beispielsweise nur 10 Tage gespeichert und nach Ablauf dieser Zeit automatisch gelöscht. Gleichzeitig wird aber den Sicherheitsbehörden ein wirksames Instrument zur Aufklärung schwerer und schwerster Straftaten in die Hand gegeben.
Am Ende der Diskussion muss der Deutsche Bundestag, wie in anderen Fragen auch, alle Aspekte abwägen und eine Entscheidung treffen. Unsere von mir ausdrücklich unterstützte Unionskernlinie habe ich dabei klar bezeichnet.
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Lengsfeld, MdB