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Philipp Lengsfeld
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Frage von Thilo B. •

Frage an Philipp Lengsfeld von Thilo B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Besteht die Gefahr, dass durch das Freihandelsabkommen TTIP der gesetzgeberische Spielraum der Deutschen Bundestagsabgeordneten in irgendeiner Weise eingeschränkt wird? Wenn ja, können Sie mir bitte ein Beispiel oder Beispiele nennen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bode,

vielen Dank für Ihre Frage aus dem Wahlkreis, die ich natürlich sehr gerne beantworte.

Um es gleich vorneweg zu sagen: Ich bin ein klarer Befürworter von guten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP), respektive Kanada (CETA). Diese Abkommen haben das Ziel, die vielen Handelsbarrieren zwischen Europa und den USA abzubauen, bzw. zu verringern. Beispielsweise sollen Zölle und bürokratische Hürden gesenkt werden. Dadurch wird der Handel zwischen den Kontinenten deutlich vereinfacht - und günstiger! Für Deutschland als Exportnation ist das (über-)lebensnotwendig. Und dies ist für mich, der jahrelang seine Familie durch eine Anstellung in einer international operierenden, deutschen Großfirma ernährt hat, wirklich keine hohle Phrase. Mit einem besseren Zugang zum US-Markt eröffnen sich neue Mög­lich­keiten, vor allem auch für die vielen mittelständischen deutschen Hersteller. Denn „Made in Germany“ ist z.B. gerade bei Bier, Brot und Süßwaren in den USA zu Recht (!) sehr beliebt.

Die von Ihnen skizzierten Befürchtungen teile ich nicht. Am oberster deutschen Gesetzgeber laufen die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP natürlich nicht vorbei. Eine entsprechende Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat im Herbst 2014 mit großer Beteiligung aus allen betroffenen Arbeitsgruppen der Fraktion ihre Arbeit aufgenommen, um die Verhandlungen konstruktiv zu begleiten und umfassend über das geplante Abkommen zu informieren. Alle Abgeordneten und die interessierte Öffentlichkeit können sich in diesen Diskussionsprozess einbringen. Im Plenum wird über das Thema regelmäßig diskutiert. Die Verantwortung liegt aber auf europäischer Ebene und mein Eindruck ist, dass bei unseren europäischen Partnern die positive Grundstimmung für die Abkommen noch viel deutlicher ist, als in Deutschland.

Und so wird es nach dem Abschluss der Verhandlungen sein: Jeder Gesetzgeber darf selbstverständlich auch künftig Gesetze verabschieden, beispielsweise für Standards zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit, der Sicherheit oder anderer öffentlicher Interessen. Die Schiedsverfahren sollen ausländischen Investoren Sicherheit geben und vor Diskriminierung schützen. Ein Land könnte einen Investor zum Beispiel enteignen (durch Verstaatlichung) oder Gesetze erlassen, die seine Investition wertlos machen. Beim Schiedsverfahren geht es im Wesentlichen um Schlichtung und gegebenenfalls um Schaden­ersatz.

Natürlich wird nach TTIP und CETA nicht alles so sein, wie es vorher war, dann bräuchten wir ja auch keine Abkommen. Trotzdem bin ich sicher, dass es läuft, wie bei der Europäischen Union. Die positiven Aspekte des neuen Regelwerkes sind eine Überkompensation für den Umstand, dass der Deutsche Bundestag in der einen oder anderen Frage vielleicht keine Nanosteuerung mehr erzwingen kann. Ich kann Sie aber beruhigen, für die großen deutschen Aufregerthemen, wie z.B. unkonventionelle Erdgas-/erdölförderung oder Anbau von modern gezüchteten, biooptimierten Zuchtpflanzen, bei denen ich aber eine deutlich differenziertere Position als die momentane medial-öffentliche Mainstreammeinung vertrete, werden die Freihandelsabkommen keinen Unterschied machen. Weder in die eine, noch in die andere Richtung. Hier können und müssen wir uns national oder sogar regional entscheiden. Und in guter demokratischer Tradition sollten wir vor den jeweiligen Entscheidungen sachbezogen und abgewogen die Argumente austauschen und dann gilt der Mehrheitsbeschluss, zumindest bis zur nächsten Wahl.

Anbei würde ich Ihnen noch einen Link empfehlen. Hier hat die CDU die aus unserer Sicht wichtigsten Proargumente für TTIP und Erwiderungen auf die gängigsten Befürchtungen zusammengestellt. Informationsangebote der TTIP-Kritiker finden Sie natürlich im Netz auch ohne Probleme.

http://www.cdu.de/ttip/mythen

Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Lengsfeld