Frage an Philipp Lengsfeld von Lutz W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Lengsfeld,
laut unserem Grundgesetz Art. 87a, 87b darf die Bundeswehr nur zu Verteidigungszwecken eingesetzt werden.
Seit Jahren ist dieses nicht mehr der Fall. Da unsere Verteidigungsministerin Frau von der Leyen eine familienfreundliche Bundeswehr zum Thema gemacht hat, würde mich nachfolgende Frage interessieren:
"An welchen Orten ist unsere Bundeswehr direkt oder indirekt beteiligt?"
Sehr geehrter Herr Wilmering,
bin mir nicht ganz sicher, warum diese Frage bei mir gelandet ist. Grundsätzlich kann ich aber gerne wiederholen und unterstreichen, was im Koalitionsvertrag steht: Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz. Aber als Parlamentsarmee ist die Transparenz auch ganz groß geschrieben. Deshalb sind Informationen über die Einsätze im Internet problemlos verfügbar.
Details über die aktuellen Einsätze der Bundeswehr im Ausland finden Sie direkt auf den Seiten der Bundeswehr, hier:
Die Hilfseinsätze der letzten Jahre im Inland (wie z.B. bei Hochwasser) finden Sie hier:
Aber noch mal ein grundsätzlicher Punkt: Ich antworte in der Regel auf Fragen aus meinem Wahlkreis (Berlin-Mitte) oder bei fachlichem Bezug zu meinem Arbeitsgebiet im Deutschen Bundestag (ich arbeite als Vollmitglied im Ausschuss für Bildung und Forschung). Deshalb würde ich bitten, dass Sie weitere Fragen bitte an einen Abgeordneten aus Ihrem Wahlkreis oder einen Fachpolitiker Ihrer Wahl richten.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Lengsfeld